Grünabstandsflächen von Magistralenbebauung zur Straße sichern Antrag der CDU-Fraktion
Letzte Beratung: 14.09.2023 Hauptausschuss Ö 4.1
Der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen wird gemäß § 27 BeZVG empfohlen, die noch nicht bebauten bzw. nicht genehmigten Teile der Straßenausweisung auf der Südseite der Luruper Hauptstraße zurückzunehmen, um ein Schutzgrün zwischen Straßenfläche und Baufront zu ermöglichen und eine Verschluchtung zu vermeiden oder die neben den Luruper Höfen zur Zeit gelb gekennzeichneten Flächen bis zur Baulinie der Luruper Höfe braun auszuweisen mit der Ausschlussklausel von Nebenanlagen.
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Der Hauptausschuss wird stellvertretend für die Bezirksversammlung um Zustimmung gebeten.
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