Protokoll
Sitzung des Hauptausschusses vom 14.09.2023

Ö 1

Personelle Veränderungen in der Bezirksversammlung

Der TOP wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.

 

Frau Wolpert gibt bekannt, dass Dr. Joachim Müller r die ausgeschiedene Charlotte Frey (beide Fraktion GRÜNE) als Mitglied der Bezirksversammlung nachgerückt sei. 

 

Herr Bernau habe ihr erklärt, dass er die SPD-Fraktion verlassen habe und künftig als fraktionsloses Mitglied in der Bezirksversammlung weiterarbeiten werde. In der Folge würden sich die Redezeiten in den Sitzungen der Bezirksversammlung verändern. Die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung werde rechtzeitig die Neuberechnung versenden.

 

 

 

 

Ö 2

Öffentliche Fragestunde

Es wurden keine Fragen eingereicht.

Ö 3 - 21-4301

Lehrschwimmbecken Mendelssohnstraße Eingabe vom 12.09.2023

Der TOP wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.

 

Es liegt eine Eingabe eines Vertreters des Elternrates der Grundschule Mendelssohnstraße vor (Anlage), der berichtet, dass die Wassergewöhnung der zweiten Klassen im letzten halben Jahr wieder habe stattfinden können. Jetzt verwehre die Betreiberin Sternipark GmbH (Sternipark) die weitere Nutzung.

 

Herr Guschewski (stellvertretender Schuleiter der Schule Mendelssohnstraße) berichtet ergänzend:

 

Das Schwimmen habe im Februar 2023 begonnen. Der entsprechende Vertrag sei bis zum 31.07.2023 befristet gewesen. In der Vergangenheit seien die Nutzungsverträge immer stillschweigend durch praktisches Handeln verlängert worden. Sternipark habe den Vertrag jetzt mit dem Hinweis gekündigt, dass die Schule ihrer vertraglichen Verpflichtung, der angeblich vereinbarten Nutzung an vier Tagen/ Woche, nicht nachgekommen sei. Nach Auffassung der Schule habe Sternipark einen nutzbaren Rahmen von vier Tagen offeriert, die Schule aber innerhalb dieses Rahmens das Schwimmbecken nur an zwei Tagen, dienstags und mittwochs von 8 9 Uhr, in Anspruch genommen. Die Behörde für Schule und Berufsbildung teile die Rechtsauffassung der Schule.

 

Die über den Schulverein finanzierte Wassergewöhnung sei ein zusätzliches Angebot für die zweiten Klassen außerhalb der Stundentafel. Das eigentliche Schulschwimmen finde in Klasse 3 und 4 bei der Bäderland Hamburg GmbH bzw. in Altona beim Verein Aktive Freizeit e.V. (VAF) statt.

 

Mit Sternipark gebe es in der Sache einen recht sperrigen Schriftverkehr. Die Schule habe ohne Schaffung eines Präjudizes für die Vergangenheit angeboten, nachträglich auch die nicht genutzten Hallenzeiten zu bezahlen, wenn künftig nur zwei Tage genutzt und bezahlt werden müssten. Sternipark sei darauf nicht eingegangen.

 

Herr Hielscher problematisiert, dass es sich zunächst um eine zivilrechtliche Auseinandersetzung zwischen Schule und Sternipark handele, in die sich die Bezirksversammlung nicht einmischen könne. Es müsse aber geprüft werden, welche rechtlichen Handlungsmöglichkeiten die öffentliche Hand aus den damaligen Überlassungs- und Zuwendungsvorgängen habe.

 

Frau Wolpert weist darauf hin, dass Sternipark im Rahmen der damaligen Zuwendung verpflichtet worden sei, 35 % der Schwimmzeiten externen Nutzer:innen zur Verfügung zu stellen.

 

Frau Boehlich bittet darum, dass anknüpfend an die Aussagen aus der Mitteilungsdrucksache 21-M3485.2 zum Beschluss des Hauptausschusses vom 15.09.2022 geprüft werde, welche rechtlichen Konsequenzen gezogen werden könnten.

 

 

Herr Brümmer sagt eine entsprechende Prüfung durch das Rechtsamt und einen Bericht in der kommenden Sitzung zu. Auf Vorschlag von Herrn Werner soll das Thema dann im nicht-öffentlichen Sitzungsteil beraten werden.


Anlagen
Eingabe Lehrschwimmbecken (95 KB)

Ö 3.1 - 21-4302

Grünabstandsflächen von Magistralenbebauung zur Straße sichern Antrag der CDU-Fraktion

Ö 3.2 - 21-4303

Lurup 66 Antrag der Fraktion GRÜNE

Ö 4 - 21-4301

Bebauungsplanverfahren Lurup 66

Die Drucksache 21-4303 (TOP 4.2) liegt als Neufassung und jetzt als Antrag der Fraktionen von GRÜNE, SPD und DIE LINKE vor:

 

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen wird nach § 27 BezVG aufgefordert, durch geeignete textliche Festsetzungen oder eine planerische Ausweisung in Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung einen Streifen von fünf Metern vor der glichen Bebauung nördlich (Ausweisung MU) und südlich (Ausweisung WA) der Luruper Höfe“ mit einer Gestaltung durch Grünbereiche und Baumpflanzungen sicherzustellen. Ausnahmsweise können zugelassen werden: Flächen für Außengastronomie und nicht überdachte Radabstellanlagen.

 

Herr Werner betont, die Angelegenheit sei dringlich, weil in der kommenden Woche die Kommission für Stadtentwicklung über den Bebauungsplanentwurf beraten werde.

 

Herr Hielscher kritisiert den Ansatz, die Abstandsflächen als Straßenverkehrsflächen auszuweisen. Es bestehe die Gefahr, dass diese von der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende auch als solche beansprucht rden. 

 

Herr Werner betont, dass bei dem Vorschlag der CDU-Fraktion eine zusätzliche Bebauung durch Befreiungen ermöglicht werden könne.

 

Herr Batenhorst fordert eine grünere Bebauung.

 

Bei alternativer Abstimmung wird die neugefasste Drucksache 21-4303 (s.o.) mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen von GRÜNE, SPD und DIE LINKE beschlossen (Beschlussdrucksache 21-4303B siehe Anlage). Die Drucksache 21-4302 (TOP 4.1) findet bei Zustimmung der Fraktionen von CDU und FDP keine Mehrheit.

 

(Nachrichtlich: Herr Batenhorst (ohne Stimmrecht) erklärt, die Drucksache 21-4303 zu unterstützen).


Anlagen
21-4303B Beschluss Bebauungsplanverfahren Lurup 66 (74 KB)

Ö 4.1 - 21-4302

Grünabstandsflächen von Magistralenbebauung zur Straße sichern Antrag der CDU-Fraktion

 

Beratung und Beschlussfassung siehe TOP 4.

Ö 4.2 - 21-4303

Lurup 66 Antrag der Fraktion GRÜNE

 

Beratung und Beschlussfassung siehe TOP 4.

Ö 5 - 21-4300

Tiller-Giller-Promenade in Altona ab dem 21.02.2025 Empfehlung des Ausschusses für Kultur und Bildung

 

Die Drucksache 21-4300 wird mit folgender Ergänzung einstimmig als Beschlussempfehlung für die Bezirksversammlung beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird gemäß § 19 BezVG aufgefordert, dem Senat einen entsprechenden Benennungsvorschlag zu unterbreiten.“

 

Frau Blume bittet darum, den Petenten nach finaler Beschlussfassung zu informieren.

Ö 6

Planungsfortschritt Rainvilleterrassen Sachstandsbericht des Amtes (Angemeldet von der Fraktion DIE LINKE)

Der von der Fraktion DIE LINKE angemeldete TOP wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.

 

Herr Strasser erinnert, dass mit der Maßnahme ursprünglich im Sommer 2023 habe begonnen werden sollen, jetzt sei der Umsetzungsbeginn für den Winter 2023 nach einer erfolgten Online-Beteiligung angekündigt.

 

Herr Brümmer verweist auf Verzögerungen aufgrund personeller Vakanzen. Die Umsetzung sei jetzt tatsächlich für den Winter geplant. Er schlage eine weitere Berichterstattung im Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport vor. Der entsprechende Zeitplan könne auch dem Hauptausschuss nachgereicht werden.   

Der Hauptausschuss stimmt dem Vorschlag einvernehmlich zu.

 

[Nachtrag: Das Amt verweist bzgl. der Zeitplanung auf die Anfragedrucksache 21-4378 Planung und insbesondere Zeitplanung für die Umgestaltung der Rainvilleterrassen: Wie ist der aktuelle Sachstand? (Anlage).]


Anlagen
21-A4378 Umgestaltung der Rainvilleterrassen (289 KB)

Ö 7

Personalsituation in der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung - Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Sitzungsbetriebes ab September 2023 (Angemeldet von der SPD-Fraktion)

Der von der SPD-Fraktion angemeldete TOP wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.

 

Herr Strate bedankt sich beim Amt für das schnell eingeleitete Nachbesetzungsverfahren. Mit Glück könne es damit eine Nachbesetzung der beiden vakanten Stellen Anfang 2024 geben. Seine Fraktion habe allerdings Bedenken bzgl. das im Notfall durch die (stellvertretenden) Ausschussvorsitzenden vorzunehmende Protokollieren, wenn niemand seitens der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung an einer Ausschusssitzung teilnehmen könne.

 

Frau Wolpert stellt fest, dass lediglich die Abstimmungsergebnisse festzuhalten seien und kein vollständiges Protokoll erwartet werde.

 

Herr Schmuckall erinnert daran, dass neben den Abstimmungsergebnissen auch Arbeitsaufträge an das Amt, Weiterleitungen oder TOP-Anmeldungen festgehalten werden müssten.

 

Ö 8

Festlegung der Tagesordnung der Sitzung der Bezirksversammlung am 28.09.2023

 

Der Entwurf der Tagesordnung (Anlage) wird mit folgenden Ergänzungen einvernehmlich festgelegt:

 

  • Straßenfeste unterstützen

 Antrag der Fraktion GRÜNE

 

  • Sportplatz Baurstraße schneller fertigstellen

 Antrag der CDU-Fraktion

 

  • Ausschussumbesetzungen

 Antrag der SPD-Fraktion


Anlagen
E BV 28.09.2023 Entwurf vor HauptA (299 KB)

Ö 9

Mitteilungen

Frau Wolpert teilt mit, dass die Sitzung des Planungsausschusses am 20.09.2023 ausfallen und dass das Catering im Rahmen der Sondersitzung des Ausschusses für Grün, Naturschutz und Sport mit den Naturschutzverbänden am 27.09.2023 (Limonade und Stullen, ca. 300 Euro) aus den Verfügungsmitteln der Vorsitzenden der Bezirksversammlung bezahlt werde.

 

 

Ö 10

Verschiedenes

Frau Boehlich bittet darum, dass sehr kurzfristig rechtssicher geklärt werde, ob das Bezirksamt oder die Fachbehörde wegen der Evokation der Fläche im Rahmen der Errichtung des BAB 7-Deckels für die Erteilung der Baugenehmigung für die geplante Unterbringung Wichmannstraße zuständig sei und die Bezirksversammlung nach § 19 oder § 27 BezVG beschließen müsse.

Das Amt wird gebeten, die entsprechende Information spätestens bis zum 18.09.2023 zur Beratung des Ausschusses für Soziales, Integration, Gleichstellung, Senioren, Geflüchtete und Gesundheit über die § 28 BezVG-Anhörung zur Unterkunft Wichmannstraße den Mitgliedern dieses Ausschusses sowie des Bauausschusses zur Verfügung zu stellen.

 

[Nachtrag: Der Ausschuss für Soziales, Integration, Gleichstellung, Senioren, Geflüchtete und Gesundheit sowie der Bauausschuss wurden am 18.09.2023 per Mail auf folgenden Nachtrag des Amtes zur Niederschrift des Hauptausschusses vom 17.08.2023, TOP 5 verwiesen:   

Es handelt sich um SAGA-Typenhäuser, der Bauantrag wird beim Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt eingereicht, geprüft und erreicht im Verfahren auch den Bauausschuss. Die Fläche ist zwar als evozierte Fläche (Abgrenzung Bebauungsplan) in 2015 so gekennzeichnet, allerdings besteht zwischen Bezirksamt und Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Einigkeit darüber, hier keinen Bebauungsplan zu erstellen. Die planungsrechtliche Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB. Das heißt, dass das Bezirksamt planungsrechtlich prüft, ob sich die Bebauung in die Umgebung einfügt.]