Lehrschwimmbecken wo bleibt Hamburgs Schwimmlernoffensive? Antrag der Fraktionen von FDP, DIE LINKE und CDU (NEUFASSUNG)
Die Lockdowns in 2019/20 und 2020/21 haben Kinder und Jugendliche in besonderem Maße in ihrer Entwicklung beeinträchtigt, so auch beim Erlernen der Schwimmfähigkeit. Zwei Schuljahrgänge hatten als Folge wenig bis kaum Zugang zum Schwimmunterricht im Rahmen des Schulsports und konnten somit das sichere Schwimmen nicht erlernen. Ebenso von Einschränkungen betroffen waren die Schwimmvereine, sodass die Unterversorgung auch an dieser Stelle nicht aufgefangen werden konnte. Das macht sich schon jetzt in den Zahlen bemerkbar: Der neuen DLRG-Statistik zufolge sind im ersten Halbjahr 2020 deutschlandweit 24 Kinder (1 bis 15 Jahre) ertrunken - sechs mehr als im Vorjahreszeitraum. Bei den 6- bis 10-Jährigen stieg die Zahl von drei auf neun, bei den 11- bis 15-Jährigen von eins auf neun.
Über 50 % der Todesopfer durch Ertrinken bundesweit waren Kinder im Vor- und Grundschulalter! Wie lassen sich diese Zahlen erklären? Eine Umfrage des DLRG in 2017 ergab, dass 60 % der Zehnjährigen nicht sicher schwimmen können.
Die Schließung von Schwimmbädern und Lehrschwimmbecken in den letzten Jahren sind sicher ein Grund für diese alarmierende Entwicklung. Der Schwimmsport verliert zunehmend an Bedeutung in der Gesellschaft. Die Wassergewöhnung im frühkindlichen Alter entfällt viel zu oft, obwohl Schwimmen zu können vor Ertrinken schützt und zudem auch Spaß macht!
Wie ist die Lage in Hamburg? Mit Blick auf die Schwimmvereine wird deutlich, dass in unserer Stadt das Angebot der Nachfrage nicht mehr gerecht werden kann. Eltern berichten von langen Wartezeiten für Schwimmkurse in Vereinen und überdies von erheblichen Preissteigerungen bei privaten Schwimmschulen.
Umso wichtiger ist der Auftrag des Schulschwimmens, ist dies doch für viele Kinder die einzige Chance, zu sicheren Schwimmern zu werden.
Mit der Senatsdrucksache Neuordnung des Schulschwimmens, Drucksache 18/4119 wurde die Verantwortung für die Durchführung des Schulschwimmens vertraglich an Bäderland Hamburg GmbH (BLH) bzw. dem Verein Aktive Freizeit e.V. (VAF) übertragen.
Gleichzeitig trennte sich die FHH von den 8 städtischen Lehrschwimmbecken mit der Begründung, diese seien aus Expertensicht für die Erlangung des Jugendschwimmabzeichens Bronze ungeeignet.
Bestandteil des Vertrages mit Bäderland ist eine Ziel- und Leistungsvereinbarung:
95 % der Hamburger Kinder sollen die 4. Klasse mit dem Seepferdchen, 70 % mit dem Jugendschwimmabzeichen Bronze abschließen.
Bei Betrachtung des Schuljahres 2019 / 2020 wird deutlich, dass dieses Ziel bei Weitem nicht erreicht wird. Laut SKA Drucksache 22/3094 verließen nur 54,15 % die Grundschule als sichere Schwimmer.
Hinzu kommt, dass die Schwimmfähigkeit der Kinder zunehmend im Zusammenhang mit ihrem sozialräumlichen Umfeld zu stehen scheint. Zum Beispiel verlassen 99,1 % der Kinder die Grundschule Windmühlenweg in Groß Flottbek als sichere Schwimmer. Wohingegen im selben Zeitraum nur 22,9 % der Schüler die Grundschule Barlsheide in Osdorf die Schwimmfähigkeit erlangt haben.
Diese Zahlen lassen den Schluss zu, dass Kinder aus einkommensstarken Stadtteilen oft bei Schuleintritt bereits schwimmen können, Kinder aus einkommensschwachen Stadtteilen hingegen dringend auf das schulische Angebot angewiesen sind.
Es wird also zunehmend zu einer sozialen Frage, ob ein Hamburger Kind sicher schwimmen kann oder nicht!
In der Zielsetzung der Drucksache 18/4119, Neuordnung des Schulschwimmens an den allgemeinbildenden Schulen heißt es: „Das Schwimmen ist gerade für eine Stadt mit einer großen wassersportlichen Tradition ein wichtiges Element der Bewegungskultur und kann lebensrettend sein“.
Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung Altona:
Die zuständige Behörde wird gemäß § 27 aufgefordert:
Zur Ergebnissicherung der Ziel- und Leistungsvereinbarung mit Bäderland Hamburg e. V. und dem Verein Aktive Freizeit wird die Behörde für Inneres und Sport sowie das Landessportamt aufgefordert, einen „Aktionsplan Hamburg hat Oberwasser“ zu entwickeln.
Dabei sind die folgenden Aspekte zu berücksichtigen:
Die Altonaer Bezirksamtsleitung wird gemäß § 19 gebeten:
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Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
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