22-2072

Kurzfristige Schließung der Erstaufnahmeeinrichtung in der Kaltenkirchener Straße 1 (ehem. Posthotel) im Bezirk Altona, Stadtteil Altona-Nord Stellungnahme der Bezirksversammlung Altona zur Anhörung gemäß § 28 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.02.2026

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 26.02.2026 anliegende Drucksache 22-1807.1B beschlossen.

Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) hat mit Schreiben vom 13.04.2026 wie folgt Stellung genommen:

Nach Rücksprache mit dem Amt M wird wie folgt Stellung genommen:

Die in der Stellungnahme formulierten Hinweise und Bewertungen der Bezirksversammlung Altona werden zur Kenntnis genommen. Die Behörde für Inneres und Sport misst der Zusammenarbeit mit der Bezirksversammlung Altona weiterhin einen hohen Stellenwert bei.

Die Schließung des Standortes Kaltenkirchener Straße 1 erfolgte vor dem Hintergrund einer durchgeführten Prüfung nach der Prüfverordnung, im Rahmen derer festgestellt wurde, dass die Betriebssicherheit der Unterkunft nicht mehr gewährleistet war. Insbesondere brandschutztechnische Anlagen wiesen erhebliche Mängel auf, deren kurzfristige Behebung nicht absehbar war. Vor diesem Hintergrund sowie unter Berücksichtigung der bestehenden Gefährdungslage konnte eine weitere Nutzung des Standortes nicht verantwortet werden.

Die Entscheidung zur Schließung war daher aus Gründen der Gefahrenabwehr geboten. Zudem standen die zu erwartenden Instandsetzungskosten in Höhe von rund 1,4 Mio. Euro in keinem angemessenen Verhältnis zur verbleibenden Nutzungsdauer des Gebäudes.

Unmittelbar nach Bekanntwerden des Ausmaßes der Mängel wurden als Übergangsmaßnahme durchgehend Brandwachen eingerichtet, um die Sicherheit der untergebrachten Personen bis zur Schließung des Standortes zu gewährleisten.

Die Verlegung der Bewohnerinnen und Bewohner erfolgte auf Grundlage einer eng abgestimmten Planung unter Einbindung des Sozialmanagements des Betreibers Fördern und Wohnen sowie weiterer beteiligter Stellen. Dabei wurden individuelle Bedarfe, insbesondere von schutzbedürftigen Personen, berücksichtigt. Ziel war es, bestehende Unterstützungsstrukturen nach Möglichkeit zu erhalten oderdurch geeignete Maßnahmen zu kompensieren.

So wurden unter anderem Personen mit besonderen Schutzbedarfen in entsprechend geeignete Unterbringungsstrukturen verlegt. Für besonders schutzbedürftige Gruppen, einschließlich Frauen mit Unterstützungsbedarf, erfolgte eine Abstimmung mit spezialisierten Beratungsstellen wie SAVIA, um bestehende Hilfsangebote weiterhin zugänglich zu halten.

Die Verlegungsmaßnahmen konnten dank des koordinierten Vorgehens aller beteiligten Akteurinnen und Akteure geordnet und ohne besondere Vorkommnisse umgesetzt werden.

Das Anhörungsschreiben gemäß § 28 Bezirksverwaltungsgesetz wurde durch das zuständige Amt initiiert. Im Zuge der internen Abstimmungen kam es insbesondere aufgrund der Feiertagsphase zu Verzögerungen im weiteren Verfahrensablauf.

Ungeachtet dessen bleibt Ziel der Behörde für Inneres und Sport, stets bei vergleichbaren Vorhaben eine frühzeitige und transparente Einbindung der Bezirksversammlung im Rahmen der geltenden rechtlichen Vorgaben sicherzustellen.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

Lokalisation Beta
Kaltenkirchener Str.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.