Kurzfristige Schließung der Erstaufnahmeeinrichtung in der Kaltenkirchner Straße 1 (ehem. Posthotel) im Bezirk Altona, Stadtteil Altona-Nord Stellungnahme der Bezirksversammlung Altona zur Anhörung gemäß § 28 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) Beschlussempfehlung des Sozialausschusses
Letzte Beratung: 26.02.2026 Bezirksversammlung Ö 9.4
Siehe Anlage.
Das Schreiben wurde von der Vorsitzenden der Bezirksversammlung zur Erarbeitung einerStellungnahme in den Sozialausschuss überwiesen.Die Frist für die Stellungnahme läuft bis zum 27.02.2026, sodass eine abschließende Stellungnahme spätestens in der Sitzung der Bezirksversammlung am 26.02.2026 erfolgen kann.
Der Sozialausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, folgende Stellungnahme zu beschließen:
1) Die Bezirksversammlung Altona weist zunächst darauf hin, dass die Anhörung der Bezirksversammlung Altona gemäß § 28 BezVG „Vor der Entscheidung des Senats oder einer Fachbehörde über die Ansiedlung, Schließung oder wesentliche Veränderung (…), sofern die Entscheidung für den Bezirk oder einen wesentlichen Teil des Bezirks von Bedeutung ist.“ durchgeführt werden sollte.
2) Da die Bewohner:innen bereits im Dezember 2025 informiert wurden, geht die Bezirksversammlung Altona davon aus, dass die Entscheidung zur kurzfristigen Schließung des Standorts bereits Ende letzten Jahres getroffen wurde. Damit stellt die Bezirksversammlung Altona fest, dass die Behörde für Inneres und Sport dem Anhörungsrecht bei Standorten nach § 28 BezVG nicht nachgekommen ist und die Anhörung auf Nachfrage nachträglich vorgenommen hat. Vor diesem Hintergrund geht die Bezirksversammlung davon aus, dass das Anhörungsrecht nach § 28 BezVG künftig in vergleichbaren Fällen frühzeitig und nachweisbar berücksichtigt wird.
3) Die Bezirksversammlung Altona fordert die Behörde für Inneres und Sport auf, in Zukunft das Anhörungsrecht der Bezirksversammlung zu wahren und damit rechtskonform zu handeln. Dies ist der Bezirksversammlung Altona wichtig, da die gute Begleitung solcher Entscheidungen durch die lokalen Akteur:innen bedeutsam ist. Die Bezirksversammlung Altona möchte sich hier weiterhin konstruktiv einbringen und ist – wie in der Vergangenheit vielfach bewiesen – eine verlässliche Partnerin bei der Unterbringung von Geflüchteten.
4) Des Weiteren stellt die Bezirksversammlung Altona fest, dass
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
Schreiben der Behorde für Inneres und Sport vom 27.01.2026
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