21-4406.1

Kulturinstitution "Hebebühne" retten! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 17.08.2023

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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16.01.2024
15.01.2024
12.12.2023
30.11.2023
Sachverhalt

Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona hat in seiner Sitzung vom 17.08.2023 stellvertretend für die Bezirksversammlung anliegende Drucksache 21-4242B beschlossen.

 

Die Behörde für Kultur und Medien (BKM) hat unter Beteiligung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW), der Finanzbehörde (FB) und des Bezirksamts Altona mit Schreiben vom 29.09.2023 wie folgt Stellung genommen:

 

Im 3. Quartal 2023 fanden Abstimmungen zum weiteren Vorgehen zwischen der Bezirksamtsleitung, den Betreibern der Hebebühne und der BKM statt. Das Bauzuwendungsverfahren wird im regulären Wege von der BKM übernommen unter Einbeziehung der BSW (Amt für Bauordnung und Hochbau als baufachliche Prüfstelle). Das Bezirksamt ist in Abstimmung mit den antragstellenden Betreibern der Hebebühne und deren Architekturbüro für den Bauvorbescheid und die Bewilligung der Baugenehmigung zuständig. Ein effizienter und ergebnisorientierter Informationsaustausch zwischen den beteiligten Akteuren wurde etabliert und wird fortlaufend aufrechterhalten.

Das Bezirksamt bietet an, im Rahmen einer Antragskonferenz die Betreiber und die Architekten bei der Erarbeitung der Fragestellungen für den Vorbescheid zu unterstützen. Das Bezirksamt sichert zu, den Bauvorbescheid und den Bauantrag schnellstmöglich zu bearbeiten.

Der Bauzuwendungsbescheid beruht auf einer positiven baufachlichen Prüfung. Auf Grundlage des Bescheids kann die Ausschreibung der Leistung (hier: Bestellung und Montage der Tunnelelemente) erfolgen. Die Bewilligungsstelle wird die Zulassung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns prüfen, um parallel zur Bescheiderstellung die Ausschreibung am Markt zu ermöglichen und damit das Verfahren zu beschleunigen. Die Beauftragung von Dienstleistungen kann allerdings gemäß der in Nr. 11.1 VV Bau aufgeführten Bestimmungen ausschließlich erst nach Erhalt des Förderbescheides erfolgen.

Die in Ziff. 5 der Empfehlung benannten Kosten können aus dem Sanierungsfonds über die Drs. 22/7090 zur Verfügung stehenden Mitteln bestritten werden.

Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 27.11.2023 wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 3 und 4:

Das Fachamt Bauprüfung bietet an, im Rahmen einer Antragskonferenz die Betreiber und die Architekten bei der Erarbeitung der Fragestellungen für den Bauvorbescheid zu unterstützen. Es wird zugesichert, den Bauvorbescheid und den Bauantrag schnellstmöglich zu bearbeiten.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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