21-4033

Kopfsteinpflaster im Bezirk Altona Kleine Anfrage von Patrick Müller-Constantin (SPD-Fraktion)

Kleine Anfrage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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25.05.2023
15.05.2023
Sachverhalt

Kopfsteinpflaster prägt das Bild vieler Straßen in Altona. Ursprünglich vor allem deshalb genutzt, weil es schlicht nichts anderes zu verbauen gab, wich es später Asphalt. Besonders in den 1950er- und 60er-Jahren wurden viele Straßen modernisiert und das Kopfsteinpflaster verschwand.

Heute erfüllt das zwischenzeitlich als veraltet angesehene Pflaster gleich mehrere Aufgaben: Es senkt das Tempo des Verkehrs und trägt so zu mehr Sicherheit bei. Regenwasser kann versickern, damit ist Kopfsteinpflaster ökologischer als Asphalt. Und nicht zuletzt macht es das Bild der Straßen einzigartig.

 

Daher bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

 

  1. Wie viele Straßen mit Kopfsteinpflaster wurden im Bezirk Altona und in seinen Stadtteilen in welchen Zeiträumen durch welche Baumaßnahmen verändert?
  1. Geschah das im Rahmen von normalen Straßenbauarbeiten oder beim Ausbau von Velorouten, die durch den Bezirk Altona verlaufen?

 

  1. Wo wurden Straßen im Bezirk und in den Stadtteilen Altonas asphaltiert, die vorher aus Kopfsteinpflaster bestanden? Wie und auf welcher Länge wurde jeweils asphaltiert?

 

  1. Wie viele Straßen wurden im Bezirk Altona und seinen Stadtteilen auf welcher Länge geschliffen? Wie viel Geld wurde dafür aufgewendet? Aus welchen Ressourcen wurde diese Veränderung finanziert?

 

  1. Wurden die AnwohnerInnen der jeweiligen Straßen im Bezirk Altona und den Stadtteilen an entsprechenden Maßen beteiligt? Wie sah die Beteiligung aus?  Gibt es eine Auflistung der Beteiligungsverfahren? 
  1. Wie hoch war der Rücklauf aus den Quartieren in Bezug auf Beteiligung? Wie wurde für die Beteiligung geworben - Anzeigen, Plakate, Postwurfsendungen?

 

  1. Wurden Naturverbände und das Denkmalschutzamt in Bezug auf die Belange der Natur, des Klimaschutzes und des Milieuschutzes befragt?
  1. Wurden Genossenschaften wie der Altoba befragt und beteiligt, beispielsweise im Gerichtsviertel?

 

  1. Bei wie vielen Velorouten und anderen Straßenbauarbeiten im Bezirk Altona und in welchen Stadtteilen soll weiteres Kopfsteinpflaster verändert werden?

 

Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Zu 1:

Hierüber wird keine Statistik geführt.

 

Zu 2:

Hierüber wird keine Statistik geführt, weshalb eine vollständige Antwort (ohne Bezugszeitraum) nicht möglich ist. Es wird daher im Folgenden nur für den Zeitraum Januar 2019 – April 2023 (bezogen auf Abnahmedatum) geantwortet:

 

  • Große Rainstraße, Bahrenfelder Straße bis Kleine Rainstraße (2019), Projekt „Umfahrung Fußgängerzone Ottenser Hauptstraße“ – ca. 120m
  • Chemnitzstraße, einzelne Großpflasterflächen (2019), Ausbau der Veloroute 1 – ca.  100m
  • Jürgensallee, Kanzleistraße bis Hausnr. 69 (2020) – ca. 350m
  • Eulenstraße, Bahrenfelder Straße bis Rothestraße (2021), Ausbau der Veloroute 1 – ca. 100m
  • Haubachstraße, Theodor Haubach Schule bis Holstenstraße (2023), Provisorischer Ausbau der Veloroute 13 – ca. 330m

 

Zu 3:

Hierüber wird keine Statistik geführt, weshalb eine vollständige Antwort (ohne Bezugszeitraum) nicht möglich ist. Beispielhaft können die beiden folgenden Straßen genannt werden:

 

  • Große Elbstraße, nur teilweise (Radweg, Radverkehrsfläche seitlich) – ca. 480m
  • Zeißstraße – ca. 210m

 

Über Kosten und Finanzquellen der Projekte wird keine Statistik geführt. Die Suche und Auswertung alter Bauunterlagen bzw. Baurechnungen ist in der vorgegebenen Frist nicht möglich.

 

Zu 4:

Hierüber wird keine Statistik geführt. In Bezug auf die unter Frage 2 aufgeführten Straßen wurden für die Chemnitzstraße (Infoveranstaltung) und die Eulenstraße (Infoveranstaltung und Infostände) Formate durchgeführt. Veranstaltungen werden in der Regel mit Aufstelltafeln in den betroffenen Straßen und Pressemitteilungen beworben. Die Erfahrung mit den bislang durchgeführten Angeboten hat eine rege Beteiligung interessierter Anlieger:innen gezeigt.

 

Zu 5:

Im Rahmen des Verschickungsverfahrens wird eine Vielzahl von Trägern öffentlicher Belange beteiligt. Der Verteiler wird stets aktuell gehalten und an sich veränderte Bedarfe angepasst. Naturverbände sind nicht im Verteiler, das Thema Naturschutz wird jedoch durch Beteiligung des Fachbereiches Naturschutz / Genehmigungen nach Baumschutz- Landschaftsschutzverordnung abgedeckt. Das Denkmalschutzamt wird immer dann eingebunden, wenn im Plangebiet Denkmäler, Ensembles o.ä. vorhanden sind. Das Klima-Team des Bezirksamtes ist ebenfalls im Verteiler. In Einzelfällen können auch größere Anlieger (z.B. Baugenossenschaften) im direkten Gespräch beteiligt werden.

 

Zu 6:

Hierüber wird keine Statistik geführt. Die Materialwahl in den Projekten wird immer im Einzelfall abgestimmt und steht erst nach Abschluss des Planverschickungsverfahrens (Schlussverschickung) fest.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge

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