21-4059.1

Konzeptstudie Luruper Moorgraben Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.03.2023

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
12.07.2023
04.07.2023
29.06.2023
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 30.03.2023 anliegende Drucksache 21-3914B beschlossen.

 

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) hat mit Schreiben vom 15.05.2023 zu den Petita 2 und 4 wie folgt Stellung genommen:

 

Die Entwicklung und Umsetzung von Projekten im Fördergebiet Osdorfer Born / Lurup des Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) liegt in der Zuständigkeit des Bezirksamts Altona. Grundlage hierfür ist das Integrierte Entwicklungskonzept (IEK) für das Fördergebiet, das zuletzt 2021 fortgeschrieben wurde. Darin ist die naturnahe Entwicklung des Luruper Moorgrabens konzeptionell verankert.

 

Der Luruper Moorgraben soll unter Berücksichtigung der Aspekte der Klimaanpassung und der Artenvielfalt zum klimafreundlichen Quartier beitragen. Zugleich soll er Naturerlebnis, Umwelterfahrung und Naherholung sowie kurze Wege im Quartier für die Anwohnerinnen und Anwohner ermöglichen. In der Konzeptstudie Luruper Moorgraben von 2019 werden entsprechende Maßnahmen vorgeschlagen. Das Bezirksamt hat hieraus Maßnahmen zunächst für den östlichen Abschnitt des Luruper Moorgrabens zu einem Projekt gebündelt und die Finanzierung mit der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen abgestimmt. Soweit das Bezirksamt Altona hier Anpassungsbedarfe für den aktuellen Bauabschnitt bzw. Maßnahmen für weitere Bauabschnitte für erforderlich erachtet, sind diese vom Bezirksamt Altona bei der BSW anzumelden und entsprechend abzustimmen.

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) hat unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg (SRH) mit Schreiben vom 16.05.2023 wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 3:

Die Stiftung Lebensraum Elbe wird im Rahmen des Pflege- und Entwicklungsplans für den Luruper Moorgraben die Anregungen berücksichtigen und dem Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport hierüber berichten.

 

Zu 6:

Der vorgeschlagene Streckenverlauf für einen Wanderweg durch das Flaßbargmoor würde durch gesetzlich geschützte Biotope führen und wird insofern seitens der BUKEA abgelehnt. Die BUKEA unterstützt auch zukünftig die Umsetzung der Pläne zur Verbesserung der Wasserhaltung im Flaßbargmoor.

 

Zu 7:

Die SRH ist in der Grünanlage mit einer viermaligen Reinigung (Dienstag, Donnerstag sowie am Wochenende) tätig, so dass sie dem Wunsch nach einer regelmäßigen Reinigung bereits nachkommt.

 

Die empfohlene behutsame Grünpflege im Herbst, dazu könnte etwa ein Baumrückschnitt und ähnliches gehören, ist durch das Bezirksamt Altona zu gewährleisten.

 

Die BUKEA sieht die Beschlussempfehlung der BV bezogen auf die gewünschte Reinigung daher bereits als vollinhaltlich erfüllt.

 

Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 09.06.2023 wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1:

Der Beschlusspunkt wird seitens der Verwaltung zur Kenntnis genommen. Das Bezirksamt geht davon aus, dass im Einzelfall die unter Punkt 2entsprechend+ genannte Ausnahme gilt.

 

Zu 2:

Vorab: Für investive Maßnahmen können Risemittel beantragt werden. Als Grundlage der weiteren Maßnahmenentwicklung soll der Pflege- und Entwicklungsplan für den Luruper Moorgraben, der im Rahmen des Naturschutzgroßprojektes seitens der Stiftung Lebensraum Elbe beauftragt ist, dienen.

 

Zu 2.a:

Die Wegebreiten am Luruper Moorgraben sind bereits so ausgelegt, dass sie rollstuhlbegegnungsfähig sind. Eine Verbreiterung der Wege ist deshalb in großen Teilen nicht notwendig. Dies kann im Rahmen des Pflege- und Entwicklungsplans geprüft werden.

 

Zu 2.b:

Im Rahmen des Pflege- und Entwicklungsplans sollen geeignete Bankstandorte vorgeschlagen werden. Das Aufstellen von Mülleimern obliegt der Stadtreinigung und sollte entsprechend den Vorgaben des Pflege- und Entwicklungsplans abgeglichen werden.

 

Zu 2.c: 

Das Bezirksamt prüft den Einbau ergänzender Sitzmöglichkeiten auf dem Spielplatz.

Es liegen dem Bezirksamt allerdings keine Anfragen aus dem Quartier bezüglich ergänzender Sitzmöglichkeiten auf dem Spielplatz vor.

 

Zu 2.d: 

Der Bau einer Wasserspielstelle auf dem Spielplatz bedarf des Verlegens einer Frischwasserleitung. Dies ist technisch aufgrund der langen Zuleitung aus hygienischen Gründen nicht möglich. Für einen offiziellen Wasserspielplatz am Luruper Moorgraben ist die Wasserqualität nicht ausreichend.  Eine niedrigschwellige Wasserspielstelle in Form einer Überquerungsmöglichkeit ist bereits vorhanden.

Die Errichtung eines Naturlehrpfades soll im Rahmen des Pflege- und Entwicklungsplans geprüft werden. Hier wäre Kooperationen mit Stadtteilakteur:innen wünschenswert.

 

Zu 2.e:

Bau und Unterhaltung von Toilettenanlagen liegen nicht im Aufgabenbereich des Bezirksamts. Es wird auf die Rückmeldung zu dem Beschluss 21-3945B „Aufenthaltsqualität verbessern und eine öffentliche Toilette am Schacksee im Bornpark nun endlich realisieren!“ verwiesen. 

 

Zu 2, Absatz 2 und 3:

Hinweis: Ob die beantragten Risemittel im Bezirk verbleiben können, wenn sie nicht im Sinne der Beantragung verwendet werden, liegt nicht in der Entscheidungsbefugnis des Bezirksamts.

Sofern sich nicht für den Bereich, für den die Risemittel bewilligt sind, aus dem Pflege- und Entwicklungsplan eine für die Gewässerökologie unkritische Maßnahme ableiten lässt, werden die Gelder zurückgegeben und andere Maßnahmen gemäß Beschluss und Pflege- und Entwicklungsplan beantragt.

Sofern sich für den bewilligten Antrag eine unkritische Maßnahme ableiten lässt, muss eine Zustimmung zu der geänderten Zweckbindung eingeholt werden. In diesem Fall wird für die beschlossenen Punkte eine gesonderte Anmeldung erfolgen.

 

Zu 5:

Die Punkte werden im Rahmen des Pflege- und Entwicklungsplans betrachtet.

 

Zu 6:  

Im Rahmen des Pflege- und Entwicklungsplans soll die Verbesserung der Wasserhaltung Luruper Moorgraben/ Müller Graben / Flaßbargmoor betrachtet und durch Maßnahmen konkretisiert werden.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird der Bau eines Stegs/Wegs nicht weiterverfolgt.

 

Zu 7:  

Die Grünflächen werden bereits von der Stadtreinigung betreut und regelmäßig gereinigt.

Bezüglich einer zusätzlichen Grünpflege werden die Empfehlungen des Pflege- und Entwicklungsplans abgewartet. Die Flächen der Wasserwirtschaft werden anlassbezogen gereinigt.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge