21-4059

Konzeptstudie Luruper Moorgraben Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.03.2023

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
14.06.2023
06.06.2023
Ö 8.4
06.06.2023
25.05.2023
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 30.03.2023 anliegende Drucksache 21-3914B beschlossen.

 

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) hat mit Schreiben vom 15.05.2023 zu den Petita 2 und 4 wie folgt Stellung genommen:

 

Die Entwicklung und Umsetzung von Projekten im Fördergebiet Osdorfer Born / Lurup des Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) liegt in der Zuständigkeit des Bezirksamts Altona. Grundlage hierfür ist das Integrierte Entwicklungskonzept (IEK) für das Fördergebiet, das zuletzt 2021 fortgeschrieben wurde. Darin ist die naturnahe Entwicklung des Luruper Moorgrabens konzeptionell verankert.

 

Der Luruper Moorgraben soll unter Berücksichtigung der Aspekte der Klimaanpassung und der Artenvielfalt zum klimafreundlichen Quartier beitragen. Zugleich soll er Naturerlebnis, Umwelterfahrung und Naherholung sowie kurze Wege im Quartier für die Anwohnerinnen und Anwohner ermöglichen. In der Konzeptstudie Luruper Moorgraben von 2019 werden entsprechende Maßnahmen vorgeschlagen. Das Bezirksamt hat hieraus Maßnahmen zunächst für den östlichen Abschnitt des Luruper Moorgrabens zu einem Projekt gebündelt und die Finanzierung mit der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen abgestimmt. Soweit das Bezirksamt Altona hier Anpassungsbedarfe für den aktuellen Bauabschnitt bzw. Maßnahmen für weitere Bauabschnitte für erforderlich erachtet, sind diese vom Bezirksamt Altona bei der BSW anzumelden und entsprechend abzustimmen.

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) hat unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg (SRH) mit Schreiben vom 16.05.2023 wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 3:

Die Stiftung Lebensraum Elbe wird im Rahmen des Pflege- und Entwicklungsplans für den Luruper Moorgraben die Anregungen berücksichtigen und dem Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport hierüber berichten.

 

Zu 6:

Der vorgeschlagene Streckenverlauf für einen Wanderweg durch das Flaßbargmoor würde durch gesetzlich geschützte Biotope führen und wird insofern seitens der BUKEA abgelehnt. Die BUKEA unterstützt auch zukünftig die Umsetzung der Pläne zur Verbesserung der Wasserhaltung im Flaßbargmoor.

 

Zu 7:

Die SRH ist in der Grünanlage mit einer viermaligen Reinigung (Dienstag, Donnerstag sowie am Wochenende) tätig, so dass sie dem Wunsch nach einer regelmäßigen Reinigung bereits nachkommt.

 

Die empfohlene behutsame Grünpflege im Herbst, dazu könnte etwa ein Baumrückschnitt und ähnliches gehören, ist durch das Bezirksamt Altona zu gewährleisten.

 

Die BUKEA sieht die Beschlussempfehlung der BV bezogen auf die gewünschte Reinigung daher bereits als vollinhaltlich erfüllt.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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