Kommunale Restriktionen bei der Genehmigung von Solaranlagen in städtebaulichen Erhaltungsgebieten (gem. § 172 BauGB) abbauen Dringlicher Antrag von den Fraktionen von CDU und GRÜNE
Die Bezirksversammlung möge gemäß § 19 BezVG beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, alle Bauanträge für Solaranlagen auch in den oben genannten Gebieten grundsätzlich zu genehmigen.
Ausgenommen davon sind nur die in den Leitlinien für Denkmäler erarbeiteten Ausschlussfälle:
Dieser Beschluss löst den Beschluss aus der Drucksache 21-2853 ab.
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Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
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