21-1092

Kommunale Einbindung des Mehrgenerationenhauses FLAKS e.V. für die Förderperiode 2021-2028 Beschlussempfehlung des Amtes

Beschlussempfehlung öffentlich

Letzte Beratung: 19.08.2020 Jugendhilfeausschuss Ö 8.1

Sachverhalt

In der neuen Förderperiode (2021-2028) werden die Mehrgenerationenhäuser (MGH) weiterhin mit einem Bundeszuschuss in Höhe von jährlich 40.000 Euro unterstützt. Die erforderliche Kofinanzierung durch die Bezirke liegt wieder bei 10.000 Euro im Jahr. Als Voraussetzung zur rderung durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist weiterhin ein kommunaler Beschluss zur Einbindung der MGH in kommunale Strategien erforderlich (siehe Anlage Informationen zum kommunalen Beschluss).

Das FLAKS ist als Zentrum für Frauen seit über 20 Jahren fester Bestandteil der sozialen Infrastruktur von Altona-Nord. Gemeinsam mit dem Spielhaus Alsenpark sowie dem gegenüberliegenden Bürgertreff ist 2008 das Mehrgenerationenhaus (MGH) entstanden, das generationenübergreifende, interkulturelle und bei Bedarf zielgruppenorientierte Angebote vorhält. Ziel des MGH ist es, dass sich Menschen generationsübergreifend und interkulturell bei der Bewältigung der Aufgaben und Probleme des Alltags unterstützen. Erster Schritt dafür ist, dass sich Menschen aus der Nachbarschaft zwanglos begegnen und kennenlernen. Möglichkeiten sind der wöchentliche Treff für Kinder und Erwachsene, der von einer Mitarbeiterin des Spielhauses und einer Bundesfreiwilligen angeleitet und begleitet wird. 

Die Vernetzung findet in diversen Gremien, wie dem Sozialraumteam, dem Runden Tisch Dementenfreundliches Altona, im Fachforum Bildung des Runden Tisches Soziale Inklusion und im Netzwerk Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt für Mütter statt.

Das neue Bundesprogramm:

Unter dem Motto „Miteinander-Füreinander“ werden folgende Zielsetzungen im neuen Bundesprogramm formuliert: Mehrgenerationenhäuser sollen einen Beitrag leisten zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse für alle in Deutschland lebenden Menschen; sie sollen überall zu guten Entwicklungschancen und fairen Teilhabemöglichkeiten für alle Menschen beitragen.

Aufgaben:

  • Engagementförderung, v.a. in strukturschwachen und ländlichen Regionen
  • Stärkung des sozialen Zusammenhalts (mehr Mit- und Füreinander gegen Einsamkeit)
  • Demokratiestärkung (durch Information, Einbindung, Teilhabe; gegen Politikverdrossenheit und Demokratieverdruss)
  • Heranführen der Menschen an die Möglichkeiten digitaler Medien (v.a. für mehr Teilhabe älterer Menschen)
  • Stärkere Abstimmung und Kooperation mit den Standortkommunen, um bedarfsgerechte Angebote zu schaffen
  • Qualitätssicherung und Selbstüberprüfung der MGH-Arbeit anhand der von den MGH selbst entwickelten Qualitätskriterien

 

Neue Handlungsfelder:

  • Integration von Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte
  • Partizipations- und Demokratieförderung
  • Digitale Bildung
  • Kooperation zwischen Zivilgesellschaft, Politik und Wirtschaft
  • Ökologische Nachhaltigkeit

 

Das Amt empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss, einer jährlichen Kofinanzierung i. H. v. je 10.000 Euro für die Doppel-Haushaltsjahre 2021/22 über den Titel Betriebsausgaben für die Förderung der Erziehung in der Familie“ zuzustimmen.

Darüber hinaus wird empfohlen, sich für eine Kofinanzierung in gleicher Höhe für die Folgejahre bis 2028 einzusetzen.

Begründung:

Das Mehrgenerationenhaus FLAKs e.V. wird seit mehreren Jahren aus der Rahmenzuweisung „Betriebsausgaben für die Förderung der Erziehung in der Familie“ durch das Jugendamt per Zuwendung finanziell unterstützt. Der Betrag von 35.000 Euro ist auch für den nächsten Doppelhaushalt eingeplant. In dieser Summe ist die vom Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) geforderte kommunale Kofinanzierung von 10.000 € enthalten.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Anhänge

Informationen zum kommunalen Beschluss

 

 

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.