Weiterförderung des Mehrgenerationenhauses "Doppelfisch" aus dem Bundesprogramm "Mehrgenerationenhaus"
Letzte Beratung: 18.06.2020 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 7.4
Das Mehrgenerationenhaus Doppelfisch wird seit mehreren Jahren aus Bundesmitteln sowie ergänzend aus Mitteln der FHH (zuletzt Quartiersfonds) finanziert. Die derzeitige Förderperiode läuft zum Ende dieses Jahres aus.
Das Mehrgenerationenhaus ist seit mehreren Jahren ein wichtiger Akteur im Sozialraum und spielt eine erhebliche Rolle bei den kommunalen Planungen zum demografischen Wandel und zur Sozialraumentwicklung. Besonders hervorzuheben sind die Aktivitäten des Mehrgenerationenhauses im Zusammenhang mit der Stärkung des Ehrenamtes sowie die gute Zusammenarbeit mit anderen lokalen Akteuren wie z. B. der Elternschule und dem HdJ Billstedt. In Kooperation mit dem Rauhen Haus ist das Mehrgenerationenhaus insbesondere auch in der Unterstützung von Flüchtlingen aktiv.
Das Bezirksamt hält daran fest, dass das Mehrgenerationenhaus auch künftig Bestandteil der kommunalen Planungen zum demographischen Wandel und zur Sozialentwicklung ist.
In der neuen Förderperiode (2021-2028) sollen die Häuser weiterhin mit einem Bundeszuschuss in Höhe von jährlich 40.000 € unterstützt werden. Die Mittel in Höhe von 40.000 € sind bisher nur für 2020 und 2021 gesichert. Es besteht die Möglichkeit, dass der Bundeszuschuss ab 2022 wieder auf 30.000 € herabgesetzt wird. Die erforderliche Kofinanzierung durch die Bezirke läge wieder bei 10.000 € im Jahr, die über den Quartiersfonds abgebildet werden könnte.
Als Voraussetzung zur Förderung durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist ein kommunaler Beschluss zur Einbindung der Mehrgenerationenhäuser in kommunale Strategien erforderlich, der bis Mitte Juli 2020 vorgelegt werden muss.
1. Mit dem Antrag auf Mittel aus o.g. Bundesprogramm ist ein Beschluss der „Vertretungskörperschaft der Kommune“ vorzulegen, dass diese die Weiterförderung des Projektes befürwortet. Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte wird gebeten, dem Antragsvorhaben zuzustimmen.
2. Es wird um Zustimmung gebeten, die mögliche Kofinanzierung in Höhe von 10.000 € weiterhin über den Quartiersfonds zu gewährleisten.
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