22-1127

Kolbenhöfe – Zwischennutzung ermöglichen! Beschlussempfehlung des Stadtentwicklungsausschusses

Beschlussempfehlung öffentlich

Letzte Beratung: 26.06.2025 Bezirksversammlung Ö 9.7

Sachverhalt

Der erste Bauabschnitt der Kolbenhöfe ist bereits das Zuhause für viele Menschen geworden. Eine Fläche im Zentrum des Quartiers liegt jedoch noch brach. Das Baufeld 09 ist vorgesehen zur gewerblichen Entwicklung; die nächsten Schritte stocken, da bisher kein Ankermieter gefunden wurde.

Anknüpfend an die Beratung im Stadtentwicklungsausschuss am 21. Mai 2025 besteht der Wunsch, das Baufeld 09 so herzurichten, dass eine einfache Zwischennutzung für die Anwohnenden möglich ist.

Um auch den Aufwand für die Grundstückseigentümerin und -entwicklerin begrenzt zu halten, besteht die konkrete Überlegung eines Rollrasens. Dieser würde die Staubentwicklung reduzieren und ermöglicht flexible Aktivitäten der Nachbarschaft.

r alle Beteiligten muss klar sein, dass die Nutzung temporär und kurzfristig abzuräumen ist, wenn sich Mieter:inneninteressenten für die gewerbliche Nutzung des Baufeld 09 finden.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Stadtentwicklungsausschuss der Bezirksversammlung einstimmig bei Enthaltung der FDP-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Das Bezirksamt wird gemäß § 19 BezVG gebeten, mit der Grundstückseigentümerin und -entwicklerin Gespräche zu führen mit dem Ziel,

  1. eine Zwischennutzung des Baufeld 09 auf dem Gelände Kolbenhöfe zu ermöglichen;
  1. eine Beprobung des Geländes auf mögliche Schadstoffe vorzunehmen.
Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
26.06.2025
Ö 9.7
Anhänge

ohne

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