22-2612

Kleine Wälder, große Wirkung – Miyawaki-Wälder für ein klimaresilientes Altona Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.05.2026

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Letzte Beratung: 22.10.2026 Bezirksversammlung Ö 11.7

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 28.05.2026 anliegende Drucksache 22-2216B beschlossen.

Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 03.09.2026 wie folgt Stellung genommen:

Zu 1.:

Die Integration von Tiny Forests, wie Miyawaki-Wäldern, ist bereits im Klimaanpassungskonzept „COOL Altona“ verankert, konkret unter der Maßnahme 3, die sich mit der Schaffung von Klimaoasen in dicht bebauten urbanen Gebieten befasst. Derzeit wird eine Analyse durchgeführt, um potenzielle Flächen zu identifizieren.

Zu 2.:

Die Umsetzbarkeit von Miyawaki-Wäldern in zukünftige großer Standortentwicklungsprojekte wird jeweils individuell geprüft. Dabei wird insbesondere in hochverdichteten Gebieten angestrebt, Klimaoasen zu integrieren, wobei die Auswahl der konkreten Maßnahmen stark von den lokalen Bedürfnissen und Rahmenbedingungen abhängt. In besonders engen städtischen Räumen, in denen die Aufenthaltsqualität eine hohe Priorität besitzt, werden beispielsweise großkronige Bäume bevorzugt, da diese neben der Schaffung von Schatten auch zur Verbesserung des Mikroklimas beitragen. Retentionsräume zur Überflutungsvorsorge werden bei Bedarf priorisiert.

Das Bezirksamt Altona unterstützt die Integration von Miyawaki-Wäldern in den Bauabschnitten 2 und 3 des Entwicklungsgebiets Mitte Altona, sofern die städtische Durchlüftung nicht beeinträchtigt wird. Da es sich im Mitte Altona um ein Senatsplangebiet handelt, sind Anforderungen von der Bezirksversammlung an die zuständigen Fachbehörden zu richten. Die finale Entscheidung liegt somit bei der Fachbehörde.

Zu 3.:

Die Zuständigkeit für die Ressourcenbereitstellung und Förderung liegt bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA), da auch Bundesförderprogramme in der Regel eine Kofinanzierung erfordern.

Zu 4.:

Die Ergebnisse der Standortprüfung können bis Ende des Jahres dem Ausschuss vorgestellt werden.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
22.10.2026
Ö 11.7
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