21-3912.1

Keine Fallenjagd auf Tauben am Bahnhof Altona! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 09.02.2023

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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08.05.2023
27.04.2023
12.04.2023
Sachverhalt

Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona hat in seiner Sitzung vom 09.02.2023 stellvertretend für die Bezirksversammlung anliegende Drucksache 21-3756BE beschlossen.

 

Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV) hat mit Schreiben vom 14.03.2023 wie folgt Stellung genommen:

 

Verstärkte Taubenansammlungen stellen ein komplexes Problem dar, das in allen Bezirken auftreten kann. Mögliche Maßnahmen sind in den Bezirken bekannt, deren Umsetzung stellt grundsätzlich eine bezirkliche Aufgabe dar. Dort liegen insbesondere die Kenntnisse zu Problembereichen, regionalen Gegebenheiten und lokal geeigneten Lösungsansätzen vor. Die Auslagerung der bezirklichen Aufgaben an die Fachbehörde ist vor diesem Hintergrund nicht zielführend.

 

Stellungnahme zu den einzelnen Punkten:

 

Ziffer 2.a:

Die BJV prüft, ob und in welcher Form unter Berücksichtigung finanzieller und personeller Mittel die Entwicklung eines einheitlichen Taubenschutzkonzeptes möglich ist. Es wird auch von Interesse sein, zunächst Erfahrungen aus dem geplanten und durch die Bezirksverwaltung Hamburg-Nord betriebenen Taubenschlag und dessen Evaluation zu sammeln und zu berücksichtigen, bevor umfassende Maßnahmen erfolgen können.

 

Ziffer 2.b:

Die BJV prüft bereits die Begleitung für den konkret geplanten und zu evaluierenden Taubenschlag im Bezirk Hamburg-Nord mit für diesen Zweck verwendbaren Haushaltsmitteln. Erkenntnisse aus diesem Pilotprojekt kommen nachfolgend allen Bezirken zu Gute.

Bisherige Bürgerschaftsanträge, die Haushaltsmittel speziell für die Errichtung von Taubenschlägen im Haushaltsplan 2020/2021 (Drs. 22/4588) und 2023/2024 (Drs. 22/10269) vorsahen, wurden dagegen mehrheitlich abgelehnt. Für die Betreuung von Taubenschlägen in Altona stehen der BJV derzeit keine zusätzlichen Haushaltsmittel zur Verfügung, die herangezogen werden könnten.

Aus der Evaluation des Taubenschlags im Bezirk Hamburg-Nord sollen Erkenntnisse zu den Erfolgsaussichten eines Schlags abgeleitet werden und bezüglich weiterer Schläge Verwendung finden. Die fachliche Bewertung der weiteren Schläge, sollte durch die ohnehin im Bezirk verortete Begleitung und Überwachung durchführbar sein. Zudem werden Beobachtungen, Rückmeldungen oder auch Beschwerden im Bezirk eingehen und können für die Bewertung herangezogen werden. 

Unabhängig davon bedürfte es für eine Mittelprüfung einer konkreten Planung, um eine Kostenabschätzung zu ermöglichen.

 

Ziffer 2.c:

Der BJV ist es nicht möglich, eine generelle Zusage zur Teilnahme an allen bezirklichen Gesprächen, die mit Dritten geführt werden sollen, zu treffen. Ob eine Teilnahme durch die BJV fachlich zielführend und möglich ist, hängt vom konkreten Einzelfall ab.

 

Ziffer 2.d:

Die BJV verfügt über keine zentrale Stelle für die Bewertung der (bezirklichen) Stadttaubenproblematik. Im Gegensatz zu den Verwaltungseinheiten der Bezirke liegen auch keine Kenntnisse zu regionalen Gegebenheiten vor. Dies umfasst die Örtlichkeiten, an denen Probleme in einer bestimmten Form auftreten, das Umfeld, Standortmöglichkeiten, mögliche Ursachen oder sonstige Faktoren, die relevant sind. Die BJV müsste entsprechende Informationen erst über die Bezirke beschaffen, sich mit den räumlichen Gegebenheiten vertraut machen und in allen praktischen Schritten die jeweiligen Bezirksvertreter einbeziehen. Die Übertragung der bezirklichen Aufgabe an die BJV ist vor diesem Hintergrund weder fachlich noch unter Ressourcengesichtspunkten sinnvoll.

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) hat mit Schreiben vom 14.03.2023 wie folgt Stellung genommen:

 

Für die Stadttauben ist die Naturschutzabteilung der Behörden für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nicht zuständig, weil Stadttauben als verwilderte Haustauben gelten und deshalb als nicht-heimische Tierart nicht unter dem besonderen Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes stehen. Sie würden ohne menschliche Unterstützung in freier Wildbahn und auch in den Städten nicht überleben. Für die Vergrämungs- und Entnahmefragen sind aus diesem Grund die Veterinärämter der Stadt zuständig.

 

Dies vorausgeschickt, nimmt die BUKEA zur Ziffer 3 des o.g. Beschlusses wie folgt Stellung:

 

Turmfalken sind relativ kleine Falken, etwa mit der Körpergröße von Stadttauben und zu ihren Nahrungstieren zählen deshalb kleinere Tiere wie Mäuse, aber auch Jungvögel. Die Stadttauben selbst kommen als potentielle Nahrung nicht in Frage, eine vergrämende Wirkung ist daher nicht zu erwarten. Eine Ansiedlung von Turmfalken am Bahnhof Altona ist außerdem auch deshalb nicht zu empfehlen, weil der dicht bebaute Innenstadtbereich nicht der optimale Lebensraum von Turmfalken ist.

 

Die BUKEA geht davon aus, dass vermutlich eher die Ansiedlung von Wanderfalken, die sich gern von Stadttauben, aber eben auch von anderen besonders geschützten Vogelarten ernähren, gemeint ist. Wanderfalken können einen Effekt auf die Population von Stadttauben haben, dies ist in Bereichen mit Wanderfalkenbrutpaaren zu beobachten, z.B. im Hafen. Allerdings brüten in Hamburg bereits zwölf Wanderfalkenbrutpaare.

Es kommt zeitweise bereits zu innerartlichen Konkurrenzen, denn in der Vergangenheit wurden von privat organisierten Vogelschützern auf einigen hohen Gebäuden im Innenstadtbereich Wanderfalkenniststätten aufgebracht, um den Bestand immer weiter zu erhöhen. Die meisten dieser künstlichen Lebensstätten wurden nicht angenommen – es scheint eine natürliche Bestandsgröße erreicht zu sein. Aus diesem Grund ist es nicht sinnvoll, im Bereich des Altonaer Bahnhofs eine weitere Niststätte installieren zu wollen. Außerdem stört ein künstlich angesiedeltes Wanderfalkenbrutpaar möglicherweise erheblich die ortsansässige Avifauna aus Haussperlingen, Mauerseglern, Schwalben etc. – Arten, um deren Fortbestand sich die BUKEA stetig bemüht.

 

Denkbar wäre jedoch eine regelmäßige Bejagung des Bahnhofsareals zu Vergrämungszwecken durch Falkner, wie dies auch in einigen Großsiedlungen durchgeführt wird. Allerdings stellt sich auch hier das Problem, dass möglicherweise brütende Alttiere betroffen sein könnten.

 

Die Oberste Jagdbehörde in der BUKEA gibt in diesem Zusammenhang allerdings zu bedenken, dass der Einsatz von (Wander-)Falken durch Falkner zur dauerhaften Vergrämung von Stadttauben nur dann erfolgversprechend ist, wenn der Falke sehr oft eingesetzt wird. Ob dafür nur ein Tier ausreicht, um effektiv zu vergrämen, ist aus hiesiger Kenntnis nicht sicher. In anderen Fällen, wie zum Beispiel bei der Elbphilharmonie, wurde von diesem Verfahren aufgrund des hohen Aufwandes und der zweifelhaften Erfolgsaussichten Abstand genommen.

 

Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 22.03.2023 wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1:

Dem Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt liegen keine Anträge zum Einsatz von Vogellebendfallen in Altona vor.

Bei einer Taubenvergrämung handelt es sich immer um Einzelfallbewertungen. Grundsätzlich sind aber andere Wege der Taubenvergrämung in der Regel als sinnvoller zu bewerten und werden daher vorrangig genutzt. Eine tierschutzgerechte Lösung der Taubenproblematik am Bahnhof Altona wird zurzeit intensiv beraten und vorangetrieben.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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