21-4971.1.1

Informationsveranstaltung zur Unterbringung von Geflüchteten auf dem Parkplatz des botanischen Gartens Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion zur Drucksache 21-4971.1

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 25.04.2024 Bezirksversammlung Ö 9.4.2

Sachverhalt

Die Beschlussvorschlage ist wie folgt neuzufassen:

 

  1. Die Sozialbehörde wird nach § 27 Abs. 1 BezVG aufgefordert, zeitnah eine öffentliche Informationsveranstaltung zum aktuellen Planungsstand der neuen Flüchtlingsunterkunft auf dem Parkplatz Botanischer Garten in Osdorf durchzuführen und diese rechtzeitig öffentlich anzukündigen. Im Rahmen dieser Veranstaltung soll insbesondere dargestellt werden, wie die Einbindung der Bürgerinnen und Bürger, Initiativen und Vereine vor Ort bei der Umsetzung der Einrichtung konzeptionell gefördert und gestaltet werden kann.

 

  1. Die zuständige Fachbehörde (Behörde für Verkehr- und Mobilitätswende) wird gem. § 27 Abs. 1 BezVG gebeten, dahingehend auf die P+R Betriebsgesellschaft einzuwirken, dass diese zur Förderung einer niedrigschwelligen Erreichbarkeit des botanischen Gartens für Menschen mit Behinderungen als Kompensation der dann wegfallenden Parkmöglichkeiten (Parkplatz botanischer Garten) gegenüber in der Park and Ride Anlage am Klein-Flottbeker Bahnhof kostenfreie Parkplätze für schwerbehinderte Menschen vorhält, auch wenn diese nicht über einen EU-Parkausweis blau (Merkzeichen aG oder Blindheit) verfügen. Dabei soll auch geprüft werden, ob ein Parken in der P+R Anlage für Besucherinnen und Besucher des botanischen Gartens jedenfalls an Wochenenden und Feiertagen generell kostenfrei gestaltet werden könnte, etwa gegen Ausgabe entsprechender Besucherkarten am Eingang des botanischen Gartens. 

 

  1. Die Sozialbehörde (BAGSFI) wird gem. § 27 Abs. 1 BezVG gebeten, dahingehend auf den Träger der geplanten Einrichtung rdern und Wohnen hinzuwirken, dass dort bereits zum Zeitpunkt der Erstbelegung der geplanten Einrichtung für Bewohnerinnen und Bewohner ein drahtloser Zugang zum Internet (WLAN) gewährleistet werden kann.

 

  1. Die Schulbehörde (BSB) wird gem. § 27 Abs. 1 BezVG gebeten, sich sofern noch nicht geschehen unverzüglich mit den nahegelegenen Grundschulen Windmühlenweg (Groß Flottbek), Klein-Flottbeker Weg (Othmarschen), Schulkamp (Nienstedten) sowie der nahegelegenen Stadtteilschulen und Gymnasien ins Benehmen zu setzen, um die weiteren Aufnahmekapazitäten und die Unterstützungsmöglichkeiten für diese Schulen zu ermitteln.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

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