Hinzuziehung einer Vertreterin der Science City Hamburg Bahrenfeld GmbH als sachkundige Person im Sinne des § 14 Absatz 4 BezVG
Nach erfolgter Zustimmung zur Hinzuziehung der benannten Vertreterin der Science City Hamburg Bahrenfeld GmbH hat diese noch die nach § 14 Absatz 4 BezVG notwendige Verschwiegenheitsverpflichtungserklärung zu unterschreiben und kann dann auch an nicht‑öffentlichen Sitzungsteilen der jeweiligen Ausschüsse teilnehmen und die entsprechenden Sitzungsunterlagen erhalten.
Die Science City Hamburg Bahrenfeld GmbH hat folgende Vertreterin als „sachkundige Personen“ zur Hinzuziehung benannt:
Kerstin Fröhlich
Der Sonderausschuss Science City Bahrenfeld beschließt, die o.g. Vertreterin der Science City Hamburg Bahrenfeld GmbH als „sachkundige Personen“ im Sinne des § 14 Absatz 4 BezVG hinzuzuziehen.
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Der Ausschuss wird um Zustimmung gebeten.
ohne