Haushaltsplanentwurf 2025/ 2026 hier: Schlüsselung der Rahmenzuweisungen und Beteiligung der Bezirke nach dem Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) Beratung über die in den Ausschuss für Soziales, Integration, Gleichstellung, Senioren, Geflüchtete und Gesundheit überwiesenen Schlüsselvorschläge der Fachbehörden Neufassung der ursprünglichen Drucksache 21-4401 mit aktualisierten Anlagen
Gemäß § 37 Abs. 3 BezVG werden die Rahmenzuweisungen vom Senat nach Stellungnahme der Bezirksversammlungen und der Bezirksamtsleitungen im Haushaltsplanentwurf auf die Bezirksämter verteilt. Die Verteilung hat sich unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des Gesamthaushaltes insbesondere an den Leistungszwecken, an der Vermittlung von Anreizen zu wirtschaftlichem Handeln, der bedarfsgerechten Ausstattung der Bezirksämter, an der Flexibilität des Mitteleinsatzes und der Gewährleistung von Planungssicherheit zu orientieren.
Zum Einstieg in das Verfahren hat das Amt Bezirksverwaltung der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke die Fachbehörden mit Schreiben vom 26.06.2023 um frühzeitige Übersendung der Schlüsselvorschläge an die Bezirke gebeten.
Die Stellungnahmen der Bezirksversammlungen zu den Schlüsselvorschlägen müssen vor Ablieferung des Haushaltsvoranschlages an die Finanzbehörde bis Ende Dezember 2023 erfolgen. Daher ist die abschließende Beschlussfassung für die Sitzung der Bezirksversammlung am 30.11.2023 vorgesehen.
Die Vorsitzende der Bezirksversammlung hat am 19.09.2023 die einzelnen Schlüsselvorschläge der Fachbehörden in die gemäß anliegender Übersicht (Anlage 1) zuständigen Fachausschüsse überwiesen.
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Der Ausschuss für Soziales, Integration, Gleichstellung, Senioren, Geflüchtete und Gesundheit wird um Kenntnisnahme und um Erarbeitung einer Stellungnahme für die Sitzung des Haushalts- und Vergabeausschusses am 21.11.2023 gebeten.
Anlage 1: Übersicht Rahmenzuweisungen und zuständige Fachausschüsse
Anlage 2: Schlüsselvorschläge