20-5710

Gute, kundenorientierte Zustände in der Altonaer Ausländerbehörde herstellen Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.02.2019

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
01.04.2019
28.03.2019
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 28.02.2019 anliegende Drucksache  20-5648 beschlossen.

 

Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) hat mit Zuschrift vom 15.03.2019 zu Ziffer 2 des Beschlusses wie folgt Stellung genommen:

 

Die Einrichtung eines Online-Terminmanagements ist eine organisatorische Maßnahme zur Steuerung des Kundenverkehrs und fällt als solche in die Organisationshoheit der Bezirke und nicht in den Zuständigkeitsbereich der BIS.

 

Insoweit ginge eine nach § 27 BezVG ausgesprochene Empfehlung der Bezirksversammlung Altona an die BIS fehl. Dieses Anliegen wäre vielmehr, wie auch das zu Ziffer 1 beschriebene Anliegen, über § 19 Abs. 2 BezVG zu verfolgen.

 

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