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Grünpflege in Altona zukunftsfest finanzieren – Aufstockung der Rahmenzuweisung Grün ab dem Doppelhaushalt 2027/2028 Dringlicher Antrag der CDU-Fraktion

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 24.09.2026 Bezirksversammlung Ö 7.10

Sachverhalt

und Begründung

  1. Zuständigkeit und Haushaltssystematik

Die Pflege des öffentlichen Grüns im Bezirk Altona wird über die sogenannte Rahmenzuweisung Grün (konsumtiv) finanziert, die haushaltssystematisch der Produktgruppe 212.03 „Management des öffentlichen Raumes (MR)“ im Aufgabenbereich 212 „Wirtschaft, Bauen und Umwelt“ des Bezirksamts Altona (Einzelplan 1.3) zugeordnet ist. Die Mittel werden vom Senat – über die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) und die Behörde für Finanzen und Bezirke – dem Bezirk zugewiesen und vor Ort vom Fachamt Management des öffentlichen Raums im Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt bewirtschaftet.

Innerhalb der Rahmenzuweisung Grün bestehen in Altona vier Feinspezifizierungen:

– Bewirtschaftung und Unterhaltung der Grünanlagen, Spielplätze und Kleingärten (Rasenmahd, Hecken- und Beetpflege, Unterhaltung der Spielgeräte, Ersatzbeschaffungen);

– Unterhaltung der Parkbäume (laufende Baumpflege, Schnittmaßnahmen, Nachpflanzungen);

– Unterhaltung der Denkmäler und Brunnen in Grünanlagen (u. a. Stuhlmannbrunnen, Denkmal im Wohlerspark, Brunnen im Grünzug Neu-Altona);

– Betriebsausgaben des Bauhofs Altona (Material- und Sachkosten).

  1. Umschichtungsregel und deren Auswirkungen

Die Bezirksversammlung ist berechtigt, innerhalb der Rahmenzuweisung Grün bis zu 10 % der Mittel eigenständig zwischen den Feinspezifizierungen umzuschichten. Umschichtungen, die diesen Rahmen überschreiten, bedürfen eines Beschlusses des Haushaltsausschusses.

In der Praxis wird diese Umschichtungsschwelle in Altona regelmäßig erreicht bzw. überschritten, weil die Kosten für die Unterhaltung der Parkbäume (Feinspezifizierung 2) stetig ansteigen – bedingt durch wachsenden Pflegebedarf, steigende Anforderungen an die Verkehrssicherheit und zunehmende klimabedingte Schäden am Baumbestand. Um die Parkbaumpflege aufrechtzuerhalten, müssen regelmäßig Mittel aus der allgemeinen Grünanlagenpflege (Feinspezifizierung 1) in die Parkbaumpflege umgeschichtet werden. Dies geschieht zwangsläufig zulasten der Pflege von Grünanlagen, Spielplätzen und Kleingärten sowie der übrigen Feinspezifizierungen.

  1. Strukturelle Unterfinanzierung

Die finanzielle Situation in Altona ist vergleichbar mit der Lage in anderen Hamburger Bezirken. Die Bezirksversammlung Hamburg-Nord hat mit einem fraktionsübergreifenden Beschluss vom 13. November 2025 (Drs. 22-1569) das „strukturelle Defizit” der konsumtiven Rahmenzuweisung Grün festgestellt und den Senat aufgefordert, die Mittel ab dem Doppelhaushalt 2027/2028 bedarfsgerecht und aufwachsend zu erhöhen. Diese Problematik besteht in Altona in gleicher Weise.

Die Dimension der Unterfinanzierung wird durch Presseberichte veranschaulicht: Danach wendet der Bezirk Altona für die Pflege des Straßengrüns lediglich rund 23 Cent pro Quadratmeter auf, während Vergleichswerte anderer Kommunen bei rund 2 Euro pro Quadratmeter liegen. Auch wenn diese Zahlen als Näherungswerte zu verstehen sind, verdeutlichen sie den erheblichen Abstand zwischen den verfügbaren Mitteln und dem tatsächlichen Pflegebedarf.

  1. Haushaltskennzahlen der Produktgruppe 292.11 „Landschaftsplanung und Stadtgrün“ – dokumentiertes Unterhaltungsdefizit

Der Einzelplan 6.2 der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) weist für die Produktgruppe 292.11 „Landschaftsplanung und Stadtgrün“ mehrere Steuerungskennzahlen aus. Hierzu zählen insbesondere B_292_11_002 „Öffentliche Grün- und Erholungsanlagen“ (Gesamtfläche des öffentlichen Grüns in einer Größenordnung von rund 3.200 bis 3.400 ha), B_292_11_004 „Defizit Grünanlagenunterhaltung (Sachkosten)“, B_292_11_008 „Anzahl Ersatzpflanzungen Straßenbäume“ sowie B_292_11_011 „Unterhaltung öffentlicher Grünanteil auf staatlichen Friedhöfen pro m²“.

Die Kennzahl B_292_11_004 bilanziert ausdrücklich das Defizit der Finanzmittelausstattung für die Pflege und Unterhaltung des öffentlichen Grüns im Bereich der Sachmittel. Sie wird als Prozentwert im Verhältnis zum interkommunalen Vergleichswert der Gartenamtsleiterkonferenz (GALK-Wert) ermittelt, der den Betrag einer auskömmlichen Grünflächenpflege bestimmt. Ein positiver Prozentwert bedeutet daher, dass die in Hamburg veranschlagten Sachmittel je Quadratmeter hinter dem Niveau einer auskömmlichen Pflege zurückbleiben; je höher der Prozentwert, desto größer ist die Unterdeckung.

In den vergangenen Haushaltsjahren wurde bei B_292_11_004 eine Größenordnung von rund 5 bis 9 Prozent ausgewiesen. Dies beschreibt die in den jeweiligen Haushaltsjahren dokumentierte Entwicklungsspanne und keinen tagesaktuellen Einzelwert. Die Kennzahl belegt damit strukturell, dass die Sachmittelausstattung der Grünanlagenunterhaltung hinter einem auskömmlichen Pflegestandard zurückbleibt. Für die Rahmenzuweisung Grün ist ab dem Jahr 2025 zudem eine Absenkung um rund 2 Mio. Euro pro Jahr vorgesehen. Dies erhöht den Druck auf die konsumtive Unterhaltung und lässt erwarten, dass das Unterhaltungsdefizit fortbesteht oder sich vergrößert.

Die Kennzahl wird gesamtstädtisch geführt. Die operative Grünanlagenunterhaltung erfolgt jedoch bezirklich, in Altona über die Rahmenzuweisung Grün und die Produktgruppe 212.03 „Management des öffentlichen Raumes“. Das gesamtstädtisch dokumentierte Sachmitteldefizit schlägt daher unmittelbar auf die Pflegequalität in Altona durch und untermauert die mit diesem Antrag begründete Notwendigkeit einer Aufstockung ab 2027. Ein bezirksscharfer Einzelwert für Altona ist aus der gesamtstädtischen Kennzahl nicht unmittelbar ableitbar. Das Bezirksamt sollte daher eine entsprechende Einordnung vornehmen und darstellen, wie sich das ausgewiesene Defizit auf die Lage in Altona bezieht.

  1. Klimabezug und ökologische Notwendigkeit

Die Bezirksversammlung Altona hat den Bezirk zum Klimaschutzbezirk erklärt. Eine auskömmlich finanzierte Grünpflege ist unverzichtbarer Bestandteil einer erfolgreichen Klimaanpassungsstrategie. Vitale Stadt- und Parkbäume, gepflegte Grünanlagen sowie eine funktionierende blau-grüne Infrastruktur sind essenziell für das Kleinklima im Bezirk, die Anpassung an Klimafolgen (Hitzeperioden, Starkregen, Dürre), die Verkehrssicherheit und die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum.

Die Abteilung Stadtgrün des Bezirksamts betreut und pflegt den Straßen- und Parkbaumbestand auf Grundlage eines Baumkatasters, das jeden Straßenbaum und zahlreiche Parkbäume erfasst. Regelmäßige Kontrollen auf Stand- und Bruchsicherheit dienen der Verkehrssicherungspflicht. Klimafolgeschäden – insbesondere durch zunehmende Hitze- und Trockenperioden – lassen Baumkrankheiten und den Pflegeaufwand stetig steigen. Fällungen bedürfen der Zustimmung des Ausschusses für Grün, Naturschutz und Sport; bei Nachpflanzungen fallen Fertigstellungs- und eine mindestens dreijährige Entwicklungspflege an. All dies erfordert hinreichende finanzielle Mittel, die derzeit nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen.

Der Senat gem. § 27 BezVG und die Bürgerschaft werden aufgefordert, sich nachdrücklich dafür einzusetzen, dass die konsumtive Rahmenzuweisung Grün (Produktgruppe 212.03 „Management des öffentlichen Raumes“) für den Bezirk Altona ab dem Doppelhaushalt 2027/2028 bedarfsgerecht und aufwachsend deutlich erhöht wird.

  1. Die zusätzlichen Mittel sollen insbesondere für folgende Schwerpunkte eingesetzt werden:

(a) Aufstockung der Mittel für die Unterhaltung der Parkbäume (Feinspezifizierung 2), einschließlich Nachpflanzungen mit Fertigstellungs- und dreijähriger Entwicklungspflege sowie anlassbezogener Bewässerung in Hitzeperioden, um den durch Klimafolgeschäden steigenden Pflegebedarf zu decken;

(b) Sicherung der allgemeinen Grünanlagen-, Spielplatz- und Kleingartenpflege (Feinspezifizierung 1) auf einem Niveau, das Umschichtungen zulasten dieser Pflegeaufgaben künftig nicht mehr erforderlich macht;

(c) Bereitstellung auskömmlicher Mittel für die Unterhaltung der Denkmäler und Brunnen in Grünanlagen (Feinspezifizierung 3), namentlich des Stuhlmannbrunnens, des Denkmals im Wohlerspark und der Brunnen im Grünzug Neu-Altona, um deren dauerhaften Erhalt und funktionsfähigen Betrieb zu gewährleisten;

(d) Angemessene Ausstattung der Betriebsausgaben des Bauhofs Altona (Feinspezifizierung 4) mit Material- und Sachkostenmitteln.

Das Bezirksamt wird gemäß § 19 BezVG aufgefordert,

  1. bei den Verhandlungen mit dem Senat auf einen Abbau des ausgewiesenen Defizits hinzuwirken;
  1. dem Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport den konkreten zusätzlichen Mittelbedarf ab dem Haushaltsjahr 2027 – aufgeschlüsselt nach den vier Feinspezifizierungen der Rahmenzuweisung Grün – sowie die Entwicklung der bisherigen Umschichtungen zwischen den Feinspezifizierungen der letzten Haushaltsjahre darzustellen.
Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
24.09.2026
Ö 7.10
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