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Rahmenzuweisung "Gewässer Fachämter MR" erhöhen Beschluss der Bezirksversammlung vom 25.02.2021 (Drs. 21-2828)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Letzte Beratung: 08.06.2021 Ausschuss für Haushalt und Kultur Ö 6.1

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

  1. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten sich bei den zuständigen Fachbehörden dafür einzusetzen, dass die Rahmenzuweisung „Gewässer Fachämter MR“ (konsumtiv) und die Rahmenzuweisung „Grün Fachämter MR“ (konsumtiv) um die vom Bezirksamt Wandsbek angemeldeten Mittel erhöht wird, damit die Erhaltung eines guten Zustands der Gewässer und des öffentlichen Grüns im Bezirk ermöglicht werden kann.
  2. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten der Bezirksversammlung bis zum 15.04.21 über die Verhandlungen zu informieren

 

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt zum o.g. Beschluss wie folgt Stellung:

 

Rahmenzuweisung „Gewässer Fachämter MR“

 

Die BUKEA kann den Wunsch der Bezirksversammlung Wandsbek gut nachvollziehen und würde aus fachlicher Sicht dem Antrag gerne nachkommen, um die Gewässerunterhaltung zu verbessern. Aufgrund der von der Finanzbehörde vorgegebenen und vom Senat beschlossenen Einsparvorgaben zur Kompensation der Steuermindereinnahmen ist eine Aufstockung der im Haushaltsplan-Entwurf 2021/2022 veranschlagten Rahmenzuweisung jedoch nicht möglich gewesen. Die BUKEA wird sich weiterhin bemühen, im Rahmen der nächsten Planaufstellungen entsprechende Haushaltsmittel einzuwerben.

 

Rahmenzuweisung „Grün Fachämter MR“

 

Die BUKEA meldet in den Haushaltsverhandlungen regelmäßig Mehrbedarfe bei der Rahmenzuweisung Grün an. Die Meldungen orientieren sich dabei an den Rückmeldungen aus den Bezirksämtern und an den m²-Sätzen der Deutsche Gartenamtsleiterkonferenz.

 

Der Unterhaltungs- und Pflegeleistung, die mit diesen Mitteln erbracht werden kann, steht die Eigenleistung durch gewerbliches Personal in den Bezirksämtern zur Seite. Diese Ressource fällt in den Bezirksämtern unterschiedlich stark aus. Ihre Ausprägung liegt im Gegensatz zur Ausstattung der Rahmenzuweisung vollständig in der Verantwortung der Bezirksämter im Rahmen ihrer Personalhoheit.

 

Die Freie und Hansestadt Hamburg hat ein Erhaltungsmanagement für die Hamburger öffentliche Infrastruktur, zu der auch die öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen zählen, beschlossen (Drs. 21/13592). Dieses Erhaltungsmanagement hat zum Ziel, einen guten Zustand der Infrastruktur herzustellen und dauerhaft zu erhalten. Im Rahmen des Projektes Erhaltungsmanagement Grün, an dem alle Bezirksämter auch mit eigenen Stellen beteiligt sind, werden die fachlichen Bedarfe für einen guten Zustand der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen erhoben und dokumentiert. Die BUKEA geht davon aus, dass das Erhaltungsmanagement Grün mittelfristig zu einer deutlichen Verbesserung im Bereich Unterhaltung- und Pflege der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen führen wird.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

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