Geplante Bildung eines bezirklichen Zentralamts Unterhaltsvorschuss Anhörung der Bezirksversammlung nach § 26 Bezirksverwaltungsgesetz Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 10.04.2025
Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona hat in seiner Sitzung vom 10.04.2025 stellvertretend für die Bezirksversammlung anliegende Drucksache 22-0827.1B beschlossen.
Die Finanzbehörde (FB) hat mit Schreiben vom 23.05.2025 wie folgt Stellung genommen:
Der Senat hat die Änderung der Zuständigkeitsanordnung am 29. April 2025 beschlossen. Sie wurde im Amtlichen Anzeiger Nr. 34/2025 vom 2. Mai 2025 veröffentlicht.
Die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) hat mit Schreiben vom 30.05.2025 wie folgt Stellung genommen:
Mit dem Anhörungsschreiben vom 24. März 2025 hat die Bezirksamtsleitung die Bezirksversammlung Altona über die Planungen des Senats informiert, mit Wirkung zum 01. Mai 2025 die Zuständigkeitsanordnung für die Durchführung der Aufgaben aus dem Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) zu ändern, die Hintergründeder geplanten Änderung erläutert und die Bezirksversammlungen gemäß § 26 BezVG angehört. Die Bezirksversammlung Altona hat die o.g. Empfehlung gemäß 27 Abs. 1 BezVG an die für Familie zuständige Behörde gerichtet.
Die Änderung der Zuständigkeitsanordnung durch den Senat ist ein erster formaler Schritt hin zu einem bezirklichen Zentralamt.
Der Senat hat nun am 29. April 2025 mit der Drucksache „Zentralisierung der Zuständigkeiten für die Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes beim Bezirksamt Wandsbek im Zuge der Beendigung des Projekts "Neuorganisation Forderungsmanagement Unterhaltsvorschuss-gesetz" (NF UVG) in der Finanzbehörde / Landesbetrieb Kasse.Hamburg“ die Änderung der Zuständigkeitsanordnung beschlossen.
Somit ist die Einrichtung einer zentralen Zuständigkeit des Bezirksamtes Wandsbek ab dem 1. Mai 2025 erfolgt und die bestehenden Zuständigkeiten der Finanzbehörde wurden zum 30. April 2025 aufgehoben. Die Fach- und Rechtsaufsicht nach §§ 42 und 44 bis 46 Bezirksverwaltungsgesetz liegt seitdem 1. Mai 2025 wieder – auch hinsichtlich der Heranziehung – bei der für Familie zuständigen Behörde.
Es wird von der für Familie zuständigen Behörde unter Einbeziehung der für Bezirke zuständigen Behörde nun zeitnah zum Aufbau des bezirklichen Zentralamtes eine weitere gesonderte Drucksache vorgelegt. Diese Drucksache wird die wesentlichen Inhalte zur Ausgestaltung des Zentralamtes und der notwendigen Verlagerung von Ressourcen beinhalten. Die Bezirksversammlungen werden hier gemäß § 26 BezVG angehört werden und entsprechend der Empfehlung der Bezirksversammlung hier ein angemessener Zeitraum zur Stellungnahme eingeplant.
Darüber hinaus wies die Bezirksamtsleitung im Anhörungsschreiben darauf hin, dass geplant ist, die Bezirksversammlung auch zukünftig über wesentliche Entwicklungen in dieser Angelegenheit informiert zu halten.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.