Geplante Bildung eines bezirklichen Zentralamts Unterhaltsvorschuss Anhörung der Bezirksversammlung nach § 26 Bezirksverwaltungsgesetz Beschlussempfehlung des Sozialausschusses
Letzte Beratung: 10.04.2025 Hauptausschuss Ö 3
Der Sozialausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss einstimmig, gem. § 15 Abs. 3 BezVG anstelle der Bezirksversammlung folgende Stellungnahme abzugeben:
Eine Anlaufstelle der Abteilung Unterhaltsvorschuss und Elterngeld im bisherigen Umfeld des Sozialen Dienstleistungszentrums in der Alten Königstraße ist zu erhalten.
Darüber hinaus wird dem Senat gem. 27 Abs. 1 BezVG empfohlen, die Zuständigkeitsanordnung für die Durchführung der Aufgaben aus dem Unterhaltsvorschuss erst mit Wirkung zum 01.06.2025 statt zum 01.05.2025 zu ändern. Hierdurch soll der Bezirksversammlung die Möglichkeit gegeben werden, innerhalb eines angemessenen Zeitraums Stellung zum Vorhaben nehmen zu können.
Die notwendige Dringlichkeit ergibt sich aus der Behründung zur § 27 BezVG-Empfehlung.
Nachrichtlich zur Kenntnis aus der Sitzung des Sozialausschusses vom 01.04.2025:
Der Sozialausschuss bittet die Vorsitzende der Bezirksversammlung, die einstimmig beschlossene Bitte des Ausschusses an die Bezirksamtsleitung weiterzutragen, auf den Senat dahingehend einzuwirken, dass die Änderung der Zuständigkeitsanordnung auf den 01.06.2025 verschoben wird.
Der Hauptausschuss wird um Zustimmung gebeten.
Anhörungsschreiben Bezirksamtsleitung vom 24.03.2025
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