21-3837.2

Gefährliche Verkehrssituation entschärfen: Tempo-30-Strecke in der Ebertallee einrichten und unechte Zweistreifigkeit beenden. Überquerung der Straße an nachgefragter Stelle ermöglichen. Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.01.2023

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Letzte Beratung: 05.06.2023 Verkehrsausschuss Ö 8.5

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 26.01.2023 anliegende Drucksache 21-3655.1B beschlossen.

 

Die Stellungnahme der Polizei Hamburg ist dem in der Anlage beigefügten Schreiben zu entnehmen.

 

Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 09.03.2023 wie folgt Stellung genommen:

 

Das Bezirksamt hat hier keine Zuständigkeit, da die Ebertallee eine Hauptverkehrsstraße (Zuständigkeit: Behörde für Verkehr und Mobilitätswende) ist und zudem Beschilderung verlangt wird (Zuständigkeit: Behörde für Inneres und Sport). Das Bezirksamt unterstützt die zuständigen Dienststellen gerne.

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat mit Schreiben vom 12.05.2023 wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1.b:

Die BVM wird eine Aufhebung der unechten Zweistreifigkeit und die Einrichtung von Radfahrstreifen prüfen. Dies erfordert etwas Zeit; mit der Prüfung kann aufgrund der Vielzahl anderer Projekte und Prioritäten frühestens im Jahr 2024 begonnen werden.

 

Petitum/Beschluss

 

 

 

 

 

 

 

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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