Gefährliche Verkehrssituation entschärfen: Tempo-30-Strecke in der Ebertallee einrichten und unechte Zweistreifigkeit beenden. Überquerung der Straße an nachgefragter Stelle ermöglichen. Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.01.2023
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 26.01.2023 anliegende Drucksache 21-3655.1B beschlossen.
Die Stellungnahme der Polizei Hamburg ist dem in der Anlage beigefügten Schreiben zu entnehmen.
Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 09.03.2023 wie folgt Stellung genommen:
Das Bezirksamt hat hier keine Zuständigkeit, da die Ebertallee eine Hauptverkehrsstraße (Zuständigkeit: Behörde für Verkehr und Mobilitätswende) ist und zudem Beschilderung verlangt wird (Zuständigkeit: Behörde für Inneres und Sport). Das Bezirksamt unterstützt die zuständigen Dienststellen gerne.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat mit Schreiben vom 12.05.2023 wie folgt Stellung genommen:
Zu 1.b:
Die BVM wird eine Aufhebung der unechten Zweistreifigkeit und die Einrichtung von Radfahrstreifen prüfen. Dies erfordert etwas Zeit; mit der Prüfung kann aufgrund der Vielzahl anderer Projekte und Prioritäten frühestens im Jahr 2024 begonnen werden.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.