21-3250

Fußverkehrsbeauftragte:r für Altona Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 25.05.2022

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
20.09.2022
Ö 12.3
20.09.2022
19.09.2022
05.09.2022
25.08.2022
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 25.05.2022 anliegende Drucksache 21-3123B beschlossen.

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat mit Schreiben vom 17.06.2022 wie folgt Stellung genommen:

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) begrüßt die Initiative der Bezirksversammlung und weist darauf hin, dass nach § 36 BezVG die Bezirksämter die Aufstellung ihrer Haushalts- und insbesondere ihrer Stellenpläne verantworten. Damit liegen die Veranschlagung von Personalmitteln sowie die Einstellung von Personal grundsätzlich im Verantwortungsbereich der Bezirksämter. Im Haushaltsplanentwurf 2023/2024 des Senats ist – vorbehaltlich des Beschlusses der Bürgerschaft – über die bisherige Rahmenzuweisung „Betriebsmittel Straße“ hinaus eine zusätzliche und neue konsumtive Zweckzuweisung aus dem Haushalt der BVM (Einzelplan 7.1) in die Haushaltspläne der Bezirksämter für die Umsetzung des Bündnisses für den Rad- und Fußverkehr vorgesehen, die jedes Bezirksamt im Rahmen der dafür vorgesehenen Regeln nutzen kann.

 

Die Finanzbehörde (FB) hat mit Schreiben vom 01.07.2022 wie folgt Stellung genommen:

 

Das Bezirksamt Altona entscheidet im Rahmen seiner Personal- und Ressourcenplanung entsprechend den haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen eigenständig über seine Personalausstattung.

Zusätzliche stellentechnische und finanzielle Bedarfe unterliegen unterjährig zudem den Regelungen der ‚Personalwirtschaftlichen Maßnahmen‘, strukturelle Bedarfe sind im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung zu beantragen.

Es wird zudem darauf hingewiesen, dass der Senat der Bürgerschaft mit dem Haushaltsplan-Entwurf 2023/2024 vorschlägt, das Personalkostenbudget der Bezirksämter auszufinanzieren. Für das Bezirksamt Altona bedeutet dies eine Aufstockung von Ermächtigungen in Höhe von rd. 9 Mio. Euro in 2023 und 10 Mio. Euro in 2024.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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