21-4166

Förderung von Tanzmöglichkeiten im öffentlichen Raum Dringlicher Antrag der SPD-Fraktion

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 29.06.2023 Bezirksversammlung Ö 8.1

Sachverhalt

Die Hamburger Tanzcommunity hat sich seit langem gewünscht, dass Hamburg öffentliche Tanzflächen im Freien bereitstellt, ähnlich wie es bereits in anderen Städten erfolgreich umgesetzt wurde. Diese Flächen sollen wenig Aufwand erfordern und könnten beispielsweise in Grünanlagen, am Elbstrand oder auf Schulhöfen, die in der Schulzeit auch von Schülerinnen und Schüler genutzt werden können, errichtet werden. Durch die Installation von Tanzflächen, inklusive einer Holzüberdachung, können Interessierte nach Musik aus ihren eigenen tragbaren Soundboxen tanzen. Eine aufwändige Beleuchtung und Stromversorgung sind dabei nicht erforderlich, da diese Flächen hauptsächlich während der Sommermonate genutzt werden, wenn es länger hell ist. Kleine Musikboxen mit integrierten Akkus sind indes ausreichend.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

  1. Das Bezirksamt wird aufgefordert, gemäß § 19 Abs. 2 BezVG geeignete Flächen zu identifizieren und dem Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport zur Auswahl vorzulegen.

 

  1. Es wird vorgeschlagen, Vertreter der Tanzszene (z.B. ADTV) in den Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport einzuladen, um Mindestanforderungen wie den Bodenbelag und andere relevante Aspekte zu diskutieren.

 

  1. Es sollen Hinweisschilder entworfen werden, die Informationen zur Nutzung der Tanzflächen und zur maximalen Musiklautstärke enthalten (z.B. wer darf die Flächen nutzen, zu welchen Zeiten, mit welchen Dezibel-Werten usw.).

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

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