Fernwärmetrasse in offener Bauweise mitten durch Flottbek Othmarschen nein danke! Dringlicher Antrag der Fraktionen von CDU und FDP
Seit Jahren warten die Bürger Hamburgs und Schleswig-Holsteins auf die versprochene Abschaltung des Uralt-Kohlekraftwerks Wedel. Viel Zeit ist vergangen bis der Umweltsenator sein Konzept für die Fernwärmeversorgung endlich erarbeitet hatte. Nun wurde im Herbst dieses Jahres eine Lösung vorgestellt, die u.a. die industrielle Abwärme im Süden der Elbe nutzen soll. Um die Wärme aus dem Süden Hamburgs nach Altona zu bringen, ist der Bau einer neuen Fernwärmeleitung notwendig.
Die geplante Trasse führt unter der Elbe quer durch Altona bis nach Bahrenfeld. Der Startpunkt der sogenannten Südleitung liegt neben dem Klärwerk Dradenau und führt durch das Hafengebiet zu einem begehbaren Tunnel unter der Elbe zum Hindenburgpark. Von dort aus soll die Fernwärmetrasse über Elbchaussee, Parkstraße, Groß Flottbeker Straße, Zum Hünengrab weitergeführt werden bis zum Anschluss an das bestehende Fernwärmenetz in der Notkestraße – die Gesamtlänge beträgt ca. 7,6 km. Der Bau der Trasse ist in offener Bauweise im öffentlichen Straßenraum geplant, Bauzeit ca. 2 ¼ Jahre, Baubeginn 2021.
Damit steht Altona ein weiteres Großbauprojekt bevor: der Bau des geplanten Deckels über die A7, die Sanierung der Elbchaussee, die Umsetzung geplanter Velorouten, die Grundsanierung der Sternbrücke sind ebenfalls für diesen Zeitraum geplant – dazu kommt noch die reguläre notwendige Straßeninstandsetzung und die Entstehung neuer Wohnquartiere.
Schon heute ist zu den Hauptverkehrszeiten kein Durchkommen mehr in Altona. Liegt dann noch eine Verkehrsstörung im Elbtunnel vor, breitet sich der Verkehr wie ein zäher Brei über alle anliegenden Stadtteile aus. Eine weitere Dauerbauerstelle in der Parkstraße mit offenen Gräben und abschnittweisen Straßensperrungen wird das Chaos noch vergrößern. Die Belastungen für alle Anwohner zwischen Jenischpark und Altona-Altstadt werden langsam, aber sicher unerträglich.
Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung Altona:
Die zuständigen Fachbehörden werden nach § 27 BezVG aufgefordert:
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