Feinspezifizierung der Rahmenzuweisungen 2023/2024 gemäß § 41 Abs. 2 BezVG hier: Ausschuss für Kultur und Bildung Beschlussempfehlung des Amtes (Neufassung der Drucksache 21-3409)
Letzte Beratung: 07.11.2022 Ausschuss für Kultur und Bildung Ö 5
Da die Anlage 1 aktualisiert worden ist, liegt die Drucksache 21-3409.1 als eine Neufassung der Drucksache 21-3409 vor.
Der Senat hat im Rahmen seiner Beratung des Haushaltsplan-Entwurfes 2023/2024 die Verteilung der Rahmenzuweisungen beschlossen (vgl. § 37 Abs. 3 BezVG).
Gem. § 41 Abs. 2 BezVG entscheidet die Bezirksversammlung über die Verwendung der als Rahmenzuweisungen veranschlagten Ermächtigungen (Feinspezifizierung der Rahmenzuweisungen).
Die Vorsitzende der Bezirksversammlung hat gemäß § 18 Satz 3 BezVG am 21.09.2022 die Feinspezifizierungsvorschläge des Amtes zu den einzelnen Rahmenzuweisungen an die zuständigen Fachausschüsse zur Beratung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung für den Haushalts- und Vergabeausschuss überwiesen (Anlagen 1 und 2).
Die Fachausschussberatungen sind für die Monate September, Oktober und November 2022 vorgesehen. Die abschließende Beratung im Haushalts- und Vergabeausschuss findet am 15.11.2022 und die endgültige Beschlussfassung durch die Bezirksversammlung am 24.11.2022 oder stellvertretend durch den Hauptausschuss am 08.12.2022 statt (siehe Anlage 3).
Der Ausschuss für Kultur und Bildung wird um Beratung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung für den Haushalts- und Vergabeausschuss gebeten.
Anlage 1: Gesamtübersicht der Rahmenzuweisungen 2023/2024 und der jeweils zuständigen Ausschüsse (aktualisiert)
Anlage 2: Spezifikationstabelle(n) der dem Ausschuss für Kultur und Bildung zugeordneten Rahmenzuweisung(en)
Anlage 3: Terminplanung
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