Fehlende Lehrschwimmbecken ausgleichen für die Sicherheit unserer Kinder Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.10.2023
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 26.10.2023 anliegende Drucksache 21-4454B beschlossen.
Die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) hat mit Schreiben vom 05.12.2023 wie folgt Stellung genommen:
Die im Beschluss der Bezirksversammlung angesprochene Datenlage des von der Pandemie im Hinblick auf das Schulschwimmen sehr stark beeinträchtigten Schuljahres 2020/21 hatte sich im folgenden Schuljahr trotz der weiterhin schwierigen Rahmenbedingungen bereits verbessert. So stieg der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit dem Bronzeabzeichen von 41,5 % im Schuljahr 2020/21 auf 46,8 % im Schuljahr 2021/22 und auf 57,6 % im Schuljahr 2022/2023. Damit lag die Bronzequote weit über der von der DLRG angegebenen bundesweiten durchschnittlichen Erfolgsquote von 40 %.
Diese erfreuliche Entwicklung bedeutet, dass hamburgweit 83 % der Schulkinder der Grundschulen das Seepferdchen erworben und davon 69,7 % das Bronzeabzeichen erworben haben siehe Drs. 18/4119 und 20/8276.
Die BSB misst der Schwimmausbildung von Kindern und Jugendlichen einen besonderen Stellenwert zu.
Pandemiebedingt war es in den Jahren 2020 und 2021 notwendig, die Hamburger Bäder vorübergehend zu schließen. Während dieser Zeit war es Kindern und Jugendlichen weder im Rahmen des obligatorischen Schulschwimmunterrichts noch in ihrer Freizeit möglich, über den organisierten Schwimmsport beziehungsweise private Anbieter schwimmen zu lernen und Wassersicherheit zu erlangen.
Nach der zeitweiligen Schließung der Bäder im Schuljahr 2020/2021 wurden erhebliche Anstrengungen unternommen, um das Schulschwimmen ab dem 31. Mai 2021 wieder stattfinden zu lassen, siehe auch Bürgerschafts-Drs. 22/6551 und 22/9120.
Dank dieser Anstrengungen konnte im Schuljahr 2021/22 das Schulschwimmen wieder regelmäßig stattfinden, wegen der anhaltenden Pandemie jedoch weiterhin unter eingeschränkten Bedingungen: Die Wasserzeiten waren verkürzt, ganze Klassen zeitweise in Quarantäne und auch das Personal der Bäderland Hamburg GmbH (im Folgenden: BLH) war unternehmensweit von Infektions- bzw. Kontaktisolierungen gemäß der Corona-Eindämmungsverordnung betroffen, so dass teilweise Schwimmgruppen zusammengelegt werden mussten. Auch war aufgrund der pandemiebedingt deutlich verringerten Möglichkeiten, schon vor Eintritt in den schulischen Schwimmunterricht Wassererfahrungen zu machen und privat Schwimmkurse zu besuchen, die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die ohne Eingangsqualifikation mit dem Schwimmunterricht begannen oder mit geringer Eingangsqualifikation in die zweite Schwimmlernphase eintraten, ungewöhnlich hoch.
Um die pandemiebedingten Defizite bei der Schwimmkompetenz der Kinder und Jugendlichen schnellstmöglich abzubauen, hat die Bürgerschaft mit den Drs. 22/3398 und 22/6747 die Durchführung der sogenannten Schwimmlern-Offensive beschlossen.
Im Jahr 2022 wurden für die Durchführung des Programms zusätzlich eine Million Euro von der Bürgerschaft bereitgestellt. Die Zuständigkeit lag dabei bei der Behörde für Inneres und Sport (BIS).
Da eine Nachholung des ausgefallenen Schwimmunterrichts im Rahmen der für die Primarstufe definierten Stundentafel nicht möglich war, sah die Schwimmlern-Offensive der BIS im Schwerpunkt die Durchführung von möglichst vielen Intensiv- bzw. Kompakt-Schwimmlernkursen insbesondere in den Hamburger Schulferien vor. Auch außerhalb der Ferien fanden Kurse der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft (DLRG), der Mitgliedsvereine des Hamburger Schwimmverbands und des Behinderten- und Rehabilitations-Sportverbands Hamburg e. V. (BRS Hamburg), der BLH und weiterer privater Anbieter statt.
Ferner stellt die BSB für die Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen, die pandemiebedingt kein Bronzeabzeichen erwerben konnten und keinen fakultativen Schwimmunterricht bekommen, Gutscheine für die kostenfreie Teilnahme an Bronzekursen bei BLH zur Verfügung.
Der obligatorische Schwimmunterricht der Grundschulen im Bezirk Altona wird ausschließlich von den Anbietern Bäderland GmbH und Verein für Aktive Freizeit e.V. (VAF) im Auftrag der BSB durchgeführt. Allen Grundschulen konnten im laufenden Schuljahr von diesen beiden Anbietern Wasserzeiten im erforderlichen Umfang zur Verfügung gestellt werden. Insofern sieht die BSB es weder als notwendig an, für eine geeignete Finanzierung für die Stellung und den Unterhalt von Lehrschwimmbecken zu sorgen, noch die vorübergehende Stellung von mobilen Lehrschwimmbecken zu prüfen.
Der Unterricht im Rahmen des obligatorischen Schulschwimmens wird durch fachlich und pädagogisch geeignete Schwimmlehrkräfte von Bäderland und dem VAF auf der Basis des Fachlichen Rahmenkonzepts Schulschwimmen in der Primarstufe erteilt. Aus- und Weiterbildung von Schwimmlehrkräften liegt somit Verantwortungsbereich dieser von der BSB beauftragten Dienstleister.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.