Esther Bejaranos Vermächtnis umsetzen den 8. Mai zum Feiertag machen! Dringlicher Antrag der Fraktion DIE LINKE
Letzte Beratung: 28.04.2022 Bezirksversammlung Ö 8.1
Anlässlich des 75. Jahrestages der Befreiung des KZ Auschwitz, forderte die Vorsitzende des Auschwitz-Komitees in der Bundesrepublik Deutschland, Esther Bejarano, den 8. Mai zu einem Feiertag zu erklären:
„Ich fordere: Der 8. Mai muss ein Feiertag werden! Ein Tag, an dem die Befreiung der Menschheit vom NS-Regime gefeiert werden kann. Das ist überfällig seit sieben Jahrzehnten. Und hilft vielleicht, endlich zu begreifen, dass der 8. Mai 1945 der Tag der Befreiung war, der Niederschlagung des NS-Regimes. Wie viele andere aus den Konzentrationslagern wurde auch ich auf den Todesmarsch getrieben. Erst Anfang Mai wurden wir von amerikanischen und russischen Soldaten befreit. Am 8. Mai wäre dann Gelegenheit, über die großen Hoffnungen der Menschheit nachzudenken: Über Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit – und Schwesterlichkeit.“ Esther Bejarano in einem offenen Brief an die Regierenden und alle Menschen, die aus der Geschichte lernen wollen, erstellt am 26. Januar 2020. Am 3. Mai, 2021 erklärte sie in Hamburg: "Der 8. Mai ist in vielen Ländern Europas längst ein Feiertag. In Deutschland wird vom "Tag der Niederlage" gesprochen, das sei kein Tag zum Feiern. Kritiker sollten aber darüber nachdenken, wie wir heute leben würden, Hamburg; Mai 2022 wenn die Nazis den Krieg gewonnen hätten! Der 8. Mai ist ein Tag der Hoffnung, ein Tag des Nachdenkens!“
Der 8. Mai 1945 ist auch für Hamburg ein symbolträchtiger Tag. Die Gegner:innen des Faschismus lagen sich in den Armen und feierten die Befreiung. Nazideutschland wurde besiegt, die Barbarei beendet. Leider wird dieser Tag in Deutschland nicht gebührend gewürdigt. Es ist an der Zeit, dieses zu verändern. Der 8. Mai muss, wie schon in Berlin, auch in Hamburg zu einem Feiertag werden!
Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung wie folgt:
Die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke wird gemäß § 27 Abs. 1 BezVG aufgefordert, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Hamburgischen Feiertagsgesetzes mit dem Ziel, den 8. Mai als Tag der Befreiung zum gesetzlichen Feiertag zu erklären, in den Senat einzubringen und einen Senatsbeschluss darüber herbeizuführen, dass diese Gesetzesinitiative zur Beschlussfassung in die Hamburgische Bürgerschaft eingebracht wird.
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Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
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