22-1011.1

Der 8. Mai soll ein offizieller Gedenktag für die Befreier:innen und die Befreiten werden Alternativantrag der Fraktion GRÜNE zur Drucksache 22-1011

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 22.05.2025 Bezirksversammlung Ö 9.4.1

Sachverhalt

Der 8. Mai 1945 markiert das Ende des Zweiten Weltkriegs in Europa mit der bedingungslosen Kapitulation des Nazi-Regimes. Das Ende des beispiellosen Zivilisationsbruches durch die Nationalsozialist:innen schuf die Voraussetzung für unsere heutige Demokratie.

Die Haltung der Deutschen und ihre Einordnung des 8. Mai vom Tag der Niederlage in der Nachkriegszeit bis zum Tag der Befreiung hat sich sehr langsam, über viele Jahrzehnte hin gewandelt. Dabei kam es zu einem vollkommenen Perspektivwandel: Personenkreise aus Täterschaft und Mitläufertum sahen sich als „gefühlte Opfer“ an, die ebenso wie die tatsächlichen Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft befreit wurden.

Die Bezeichnung „Tag der Befreiung“ ist deshalb irreführend. Die Mehrheit der Deutschen wurde am 8. Mai 1945 nicht befreit, sondern durch die alliierten Truppen militärisch besiegt. Nicht die Täter:innen und Mitläufer:innen wurden befreit, sondern die Überlebenden der Vernichtung entronnenen Opfer des nationalsozialistischen Terrors.

Wenn wir zukünftigen Generationen die Einzigartigkeit der nationalsozialistischen Verbrechen vermitteln wollen, muss der Gedenktag zugleich ein Lerntag sein. Wenn wir mit dem 8. Mai der Kriegsgefangenen, der überlebenden KZ-Häftlinge, der aus ihren Heimatländern nach Deutschland verschleppten Zwangsarbeiter:innen gedenken wollen, dann auch zugleich der Widerstandskämpfer:innen, der Partisan:innen und der Soldat:innen der alliierten Armeen.

Entsprechend ist die folgerichtige Benennung für den 8. Mai: „Tag der Befreier:innen und der Befreiten“.

In Hamburg war das Ende der nationalsozialistischen Schreckensherrschaft bereits am 3. Mai 1945 gekommen, dem Tag des Einrückens der Britischen Armee in die Stadt. Der 3. Mai wäre daher besonders geeignet für einen Lerntag, an dem die lokalen Ereignisse und die schriftlichen Äerungen der Zeitzeug:innen sowohl die Durchhalteparolen der Täter:innen, als auch die Berichte der überlebenden Opfer über ihre Erfahrungen in Hamburg in Erinnerung gerufen werden können.

Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung Altona:

  1. Die Behörde für Kultur und Medien wird gemäß § 27 Abs. 1 BezVG aufgefordert:
  1. einen Gesetzentwurf zur Änderung des Hamburgischen Feiertagsgesetzes mit dem Ziel, den 8. Mai als Gedenktag für die Befreier:innen und die Befreiten zu erklären, in den Senat einzubringen und einen Senatsbeschluss darüber herbeizuführen, dass diese Gesetzesinitiative zur Beschlussfassung in die Hamburgische Bürgerschaft eingebracht wird;
  1. mit der Hamburgischen Bürgerschaft sowie Organisationen der Zivilgesellschaft dafür Sorge zu tragen, dass der 8. Mai durch Veranstaltungen würdig begangen wird, die ihn als Gedenk- und Lerntag der Öffentlichkeit vorstellen.
  1. Die Behörde für Schule und Berufsbildung wird gemäß § 27 Abs. 1 BezVG aufgefordert zu prüfen, ob der 3. Mai als Lerntag in Hamburg eingeführt werden kann, an dem der lokalen Ereignisse des 3. Mai 1945 gedacht wird, unter besonderer Berücksichtigung der Berichte von Zeitzeug:innen.
  1. Dem Ausschuss für Kultur und Bildung ist zu berichten.
Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
22.05.2025
Ö 9.4.1
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