Erweiterung der Tempo 30-Zone an der S-Hochkamp und in der Langelohstraße Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 29.06.2023
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 29.06.2023 anliegende Drucksache 21-4131B beschlossen.
Die Verkehrsdirektion (VD) 51 hat mit Schreiben vom 05.07.2023 wie folgt Stellung genommen::
Vorbemerkung
Die Bezirksversammlung (BV) Altona befürwortet in ihrer Drucksache (Drs.) 21-4131B die Ausweitung von vorhandenen Tempo 30-Zonen in näher bezeichneten Straßenzügen.
Stellungnahme
In der o.g. Drs. wird seitens des Bezirks richtigerweise erkannt, dass bei der Planung von Tempo 30-Zonen die Zuständigkeit bei der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) liegt. Die BVM entscheidet unter verkehrspolitisch konzeptionellen Gesichtspunkten und unter Berücksichtigung einer flächendeckenden Verkehrsplanung über die Einrichtung von Tempo 30-Zonen in Hamburg nach Maßgabe bezirklicher Vorschläge. Die Umsetzung der positiv bewerteten Vorschläge gehört zu den regulären Aufgaben der Bezirksämter.
Sollten derartige Planungen durch die BVM erfolgen, würden diese konstruktiv durch die Straßenverkehrsbehörde des örtlich zuständigen Polizeikommissariats 26 begleitet werden.
Fazit
Wie bereits in der Drs. und oben beschrieben, besteht bei Tempo 30-Zonen eine Zuständigkeit der BVM. Die BIS kann erst Stellung nehmen, wenn Planungsunterlagen vorliegen.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.