Erhalt von wertvollen Großbäumen Alternativantrag der Fraktion GRÜNE zur Drucksache 21-1254
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gem. § 19 (2) BezVG gebeten, sich im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren besonders um den Erhalt von wertvollem Großbaumbestand an Laubhölzern wie Eichen und Buchen zu bemühen.
Die Begründung erfolgt mündlich.
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