Erhalt von wertvollen Großbäumen Alternativantrag der Fraktion GRÜNE zur Drucksache 21-1254
Letzte Beratung: 24.09.2020 Bezirksversammlung Ö 5.10.1
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gem. § 19 (2) BezVG gebeten, sich im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren besonders um den Erhalt von wertvollem Großbaumbestand an Laubhölzern wie Eichen und Buchen zu bemühen.
Die Begründung erfolgt mündlich.
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
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