Erhalt von wertvollen Großbäumen Alternativantrag der Fraktion GRÜNE zur Drucksache 21-1254
Letzte Beratung: 24.09.2020 Bezirksversammlung Ö 5.10.1
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gem. § 19 (2) BezVG gebeten, sich im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren besonders um den Erhalt von wertvollem Großbaumbestand an Laubhölzern wie Eichen und Buchen zu bemühen.
Die Begründung erfolgt mündlich.
ohne
Keine Orte erkannt.
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