21-1609

Erhalt von wertvollen Großbäumen Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 24.09.2020

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
09.02.2021
02.02.2021
28.01.2021
Ö 11.43
28.01.2021
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 24.09.2020 anliegende Drucksache 21-1254.1 beschlossen.

 

Das Bezirksamt Altona hat hierzu mit Schreiben vom 21.01.2021 wie folgt Stellung genommen:

 

Das Bezirksamt Altona (Fachamt Bauprüfung) beteiligt bei allen Bauvorhaben, für deren Realisierung die Fällung von Bäumen erforderlich ist, regelhaft die Abteilung Naturschutz. Soweit eine planungsrechtliche Befreiung erforderlich ist, also kein Rechtsanspruch auf Erteilung  der Baugenehmigung besteht, wird die Fällgenehmigung regelmäßig versagt, wenn die Fällung erhaltenswerten Baumbestands in Rede steht.

Ist keine planungsrechtliche Befreiung erforderlich, ist es seit langem Praxis des Bezirksamtes, mit den Bauherren Gespräche zu führen, um ggf. eine Umplanung des Bauvorhabens zum Erhalt wertvollen Baumbestandes zu erreichen. Diese Praxis wird das Bezirksamt auch künftig beibehalten.

 

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