Erfassung der Transformationspotenziale des Gebäudebestandes, Datengenerierung des Neubaus für zukünftige Verwendungszwecke und Quartiersentwicklung durch gesteuerte Umnutzung Auskunftsersuchen von Lars Boettger, Stephanie Faust-Weik-Rossnagel, Benjamin Harders, Dana Vornhagen und Holger Sülberg (alle Fraktion GRÜNE)
Letzte Beratung: 21.06.2023 Sonderausschuss Science City Bahrenfeld Ö 4.2
Unsere Gesellschaft ist derzeit geprägt von vielfältigen Herausforderungen, die es gleichzeitig zu bewältigen gilt. Einerseits ist Hamburg eine wachsende Stadt im Sinne der Zunahme der Gesamtbevölkerung, was bedeutet das eine große Nachfrage nach Wohnraum besteht – die durch die Ukraine-Krise einen zusätzlichen Schub erhält. Diese Nachfrage wird seit 2009 durch einen verstärkten WohnungsNEUbau mit einer aktuellen Zielzahl von 10.000 Baugenehmigungen pro Jahr begegnet.
Andererseits muss - auch Hamburg - sich den Anforderungen stellen, die uns der Klimawandel und die Anpassung an diesen abfordert, durch einen zum Teil kompletten Wandel einzelner Bereiche unseres Daseins und beinhaltet, dass die Zuführung von CO2 in die Atmosphäre bis 2035 drastisch abgesenkt werden muss.
Gleichzeitig besteht das Ziel den Flächenverbrauch durch Siedlungstätigkeit ebenfalls drastisch zu senken. Der Zielkorridor dafür wird unterschiedlich definiert: auf Bundesebene mit unter 30 ha/ Tag bis 2030, einzelne Bundesländer wollen Netto-Null bis 2035 andere bis 2030.
Diese drei Ziele parallel zu verfolgen, stellt eine nie dagewesene Herausforderung im Städtebau dar. Es gibt unterschiedliche Strategien sie zu verfolgen. Gebäudesubstanz bestmöglich weiter zu nutzen, umzunutzen und Baustoffe des - wenn es nicht anders geht - abzureißenden Bestandes für den Neubau wiederzuverwenden. Das spart Fläche, Energie und letztendlich CO2 – und sorgt für neue Wohnungen. Das könnte man win-win-win-Situation nennen.
Die Initiative „architects for future“ fordert den Neubau möglichst komplett einzustellen und nur noch umzubauen. Die Gesetzes- und Verordnungslage soll von einer „Bauordnung“ in Richtung einer „Umbauordnung“ weiterentwickelt werden. Abriss wird danach nur noch in seltenen Fällen, wenn nicht anders möglich genehmigungsfähig sein. Bestand muss im Hinblick auf Umnutzung oder Transformierung bei ggf. möglichst gleichzeitiger Verdichtung oder Aufstockung erhalten werden. Falls dieser Weg bei bestimmten Gebäuden nachgewiesenermaßen nicht funktioniert, müssen sie als Wertstoffe für das Recycling von Baustoffen verwendet werden.
Aktuell arbeitet der Senat an einer Novelle der Hamburger Bauordnung. Es wird sich zeigen, inwieweit die HBauO oder zukünftig HUmBauO diese Aspekte im Sinne der Bewältigung des Klimawandels Rechnung tragen wird.
Um dem wachsenden Bedarf nach Wohnungsbau zu begegnen, hat der Senat in der Vergangenheit verschiedene Mobilisierungsstrategien von Grundstücken verfolgt: Zunächst wurde ein sog. Ideenträgerwettbewerb ausgelobt und die Umsetzung guter Idee soweit wie möglich in Aussicht gestellt. Eine weitere Strategie war es, die Potenziale von Grundstücken aller Bezirke in sog. bezirklichen Wohnungsbauprogrammen zu erfassen.
Vor diesem Hintergrund der Potentialerhebung ist also zu prüfen, wie Transformationspotentiale im Sinne des Flächenrecyclings und wie Potentiale des Gebäudebestandes durch Umnutzung und oder Verdichtung gehoben werden können. Dabei ist zu berücksichtigen, dass wir weiterhin möglicherweise größere Leerstände in Büro- und Einzelhandelsflächen sehen werden. Eine Strategie könnte es somit sein sog. Umbauprogramme aufzulegen, um Investierenden und/oder Grundeigentümer*innen Möglichkeiten aufzuzeigen und die Informationslage bzgl. der planerischen und baugenehmigungstechnischen Notwendigkeiten zur Hebung dieser Potenziale vorzubereiten und zu verbessern.
Im Einzelnen könnten die Büro-/ Gewerbeflächen auf Transformationspotential für die Erstellung von Wohnraum geprüft werden und der Einzelhandel kann bspw. durch eine bessere Vermittlung von möglichen Nutzenden gefördert werden. Die Zentren sollen nicht nur reinen Einzelhandel enthalten, auch die Ansiedlung von Dienstleistungs-, Handwerks- und Kleinproduktionsbetrieben muss gefördert und unterstützt werden.
Dabei könnte Hamburg das Konzept der "Stadtlabore für Deutschland" als Konzept für das Ansiedlungsmanagement[1] nutzen.
In dem Programm „Stadtlabore für Deutschland: Leerstand und Ansiedlung“ hat das Institut für Handelsforschung Köln[2] zusammen mit 14 deutschen Modellstädten unterschiedlicher Größe bis Ende 2022 eine digitale Plattform inklusive Beratung für die Kommunen und ein Konzept für eine Beiratsbildung zum pro-aktiven Ansiedlungsmanagement in Innenstädten vorgesehen. Im Februar 2023 gab es den Roll-Out für alle Kommunen in Deutschland. Dieses Programm können wir für die Hamburger Bezirke mit Unterstützung der Fachbehörden nutzen.
Vor dem Hintergrund stellen wir dem Senat folgende Fragen:
mithilfe des BIM vollständig zu erfassen bzw. erfassen zu lassen und dieses als Vorgabe bei der Umsetzung der Projekte vorzusehen. Bitte begründen, wenn es nicht geplant ist, bitte ausführen in welcher Form es geplant ist dies vorzusehen, bitte ausführen, wenn sich der Senat damit (noch) nicht befasst hat, warum bei den anstehenden Planungen dies bisher kein Thema war.
vorzunehmen? Wenn es nicht geplant ist, bitte ausführen warum nicht und in welcher Form der Senat die Verwendung von Recycling-Materialien und insbesondere R-Beton anzukurbeln bzw. welche Strategie der Senat hierbei verfolgt? Wenn es geplant ist, bitte darlegen in welcher Form und welchem Rechtsbereich die Vorgaben implementiert werden sollen?
Ist dem Senat die „Seamaest-Strategie“ in Paris zur Entwicklung von Quartierzentren bekannt? Wie bewertet der Senat diese Strategie und kann sich der Senat die Implementierung dieser Strategie als Instrument einer Quartiersentwicklung im Sinne der Bewahrung und/ oder Herstellung einer ausgewogenen (Nutzungs-/ Einzelhandels-) Mischung und Vermeidung von Gentrifizierungstendenzen vorstellen?
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) nimmt zum o.g. Auskunftsersuchen, sofern die Anfragen nach § 27 BezVG für den Bezirk Altona von Bedeutung sind, der Bezirksversammlung Altona wie folgt Stellung:
Das Auskunftsrecht der Bezirksversammlung nach § 27 BezVG umfasst Angelegenheiten, die für das Bezirksamt von Bedeutung sind, deren Erledigung aber nicht in die Zuständigkeit der Bezirksversammlung fällt. Mit der Anfrage werden vielfältige Fragen zur Stadtentwicklungspolitik gestellt, welche allgemeinpolitische Positionen des Senats betreffen und keinen konkreten Bezug zum Bezirk Altona haben. Die gestellten Fragen bewegen die Bürgerinnen und Bürger der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) zwar, betreffen aber überwiegend keine besonderen Angelegenheiten der Einwohnerschaft des Bezirks, weshalb bei diesen Fragen von einer Antwort abgesehen wird.
Dies vorausgeschickt äußert sich die BSW zu den Fragen 9, 13, 15 und 17 wie folgt:
Zu 9:
Die kooperative Arbeitsmethodik Buildung Information Modeling (BIM) ist aus Sicht der zuständigen Behörde ein zentraler Baustein für die digitale Transformation im Bau- und Immobilienwesen. Die zuständige Behörde ist sich dieser Herausforderung bewusst und geht diese aktiv an.
Mitte Altona II
Der 2. Entwicklungsabschnitt der Mitte Altona befindet sich derzeit noch auf der sehr frühen Planungsebene der Masterplanung. Die ersten weiteren Planungsüberlegungen zur Entwicklung des 2. Bauabschnitts sind frühestens für Anfang 2025 vorgesehen. Ob eine Erfassung mittels BIM erfolgen wird, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Inwieweit eine Arbeit mit BIM auf der Masterplanebene sinnvoll ist, wird dann entschieden.
Waidmannstraße 26 (Diebsteich):
Bei der Waidmannstraße 26 handelt es sich um eine Projektentwicklung des gesamten ehemaligen Thyssenkrupp-Geländes, die aus mehreren Bausteinen besteht:
• Neubau Stadion mit Büro- und Gewerbemantel,
• Music-Hall (Bestand und Neubau),
• Bestands-Sanierung Verwaltungsgebäude,
• Neubau Gewerbe/Bürohaus.
Es ist sowohl für die Bestands- als auch für die Neubauten vorgesehen, die Planungsmethode BIM einzusetzen.
Zur projektkonkreten BIM-Einführung wurden hierzu bereits in 2022 in dem Planungswettbewerbsverfahren zur „Waidmannstraße 26“ (W26) am Diebsteich auf Grundlage eines Digitalen Geländemodells (DGM) sehr frühzeitig von den teilnehmenden Architektenbüros BIM-fähige 3D-Modelle erstellt. Dabei soll „W26“ sowohl als Pilotprojekt für die Anwendung eines neu entwickelten Kooperationsmodells als auch für die Einführung der BIM-Arbeitsweise fungieren. Von Seiten der zuständigen Behörde ist die Anwendung der BIM-Arbeitsmethodik für das jetzige (Vor-) Projekt „W26“ sowohl für die Planungs- und Realisierungsphase der Neu- und Sanierungsbauten vorgesehen.
Konkret wird für das Pilotprojekt keine „vollständige“ Erfassung von Daten erfolgen, sondern eine zielgerichtete Erfassung nach notwendigen und wirtschaftlich vertretbaren Erfordernissen im Sinne der Erreichung der vorab objektkonkret definierten BIM-Zielstellungen aus den Auftraggeber-informationsanforderungen (AIA).
Die Erkenntnisse aus dem Pilotprojekt werden auf die zeitlich folgenden Projekte im Diebsteich-Quartier übertragen.
Science City:
In den verschiedenen Teilbereichen der Science City befinden sich die Entwicklungen derzeit noch auf dem sehr frühen Stand der Master-/ Rahmenplanung. Die ersten weiteren Planungsüberlegungen zur Funktionsplanung werden ab dem Jahr 2024/25 starten. Für die Gebäude in den Quartieren am Volkspark soll nach Möglichkeit eine Planung der Neubauten im BIM vorgesehen werden.
Im Sinne der Nachhaltigkeit des Gebäudemanagements, der Planung und des Werterhalts der Gebäude ist die FHH in der Science City Hamburg Bahrenfeld bemüht, BIM zu implementieren. Der LIG prüft gegenwärtig die Anwendbarkeit der BIM-Methode projektbezogen.
Private Gebäude:
Der Senat geht davon aus, dass auch private Grundeigentümer:innen die Vorteile der Methode (z.B. fehlervermeidende gewerkeübergreifende Planung und verbesserte Mengenermittlung und Ausschreibung, im Bestand effektivere Instandhaltung und Sanierung aufgrund vorhandener Gebäudebestandsdaten) erkennen werden und diese entsprechend einsetzen. Ob eine Anwendbarkeit von BIM bei der Vergabe von Grundstücken zur Auflage gemacht werden kann, wurde bislang nicht geprüft.
Zu 13:
Mitte Altona II
Der 2. Entwicklungsabschnitt von Mitte Altona befindet sich derzeit noch auf der sehr frühen Planungsebene der Masterplanung. Die ersten weiteren Planungsüberlegungen zur Entwicklung des 2. Bauabschnitts sind frühestens für Anfang 2025 vorgesehen. Dann werden die grundsätzlichen Rahmenbedingungen für das Projekt festgelegt werden.
Im Bereich Diebsteich wird derzeit für die weitere Entwicklung der Paketpost der Bestandserhalt geprüft.
Waidmannstraße 26 (Diebsteich)
Es ist vorgesehen, die zu planenden Gebäude des Areals Waidmannstraße 26 („Diebsteich“) entsprechend DGNB Gold (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen) zertifizieren zu lassen. Demzufolge wurden die Entwürfe des vorausgegangenen Architektenwettbewerbs hinsichtlich ihrer Energie- und Nachhaltigkeitsansätze beurteilt. Die Anforderungen und Beurteilungen der Arbeiten basieren auf den Empfehlungen des Bundesbauministeriums „Systematik für Nachhaltigkeitsanforderungen in Planungswettbewerben (SNAP). Die Prüfung der bisherigen Entwürfe erfolgte unter anderem unter dem Kriterium „Verwendung nachhaltiger Baustoffe“.
Die zertifizierende Gesellschaft DGNB erkennt R-Beton von Betonherstellern, die im Besitz eines CSC zertifizierten R-Moduls (für den Einsatz von Beton mit rezyklierten Gesteinskörnungen) sind, für die Auszeichnungsstufe Silber oder höher an. Die Verwendung von R-Betonen findet demnach Berücksichtigung im Zertifizierungsverfahren.
Die Entscheidung zur Zertifizierung der zu errichtenden Gebäude ist freiwillig.
Science City:
In den verschiedenen Teilbereichen der Science City befinden sich die Entwicklungen derzeit noch auf dem sehr frühen Stand der Master-/ Rahmenplanung. Die ersten weiteren Planungsüberlegungen zur Funktionsplanung werden ab dem Jahr 2024/25 starten.
Für die Neubauten in den Quartieren am Volkspark soll die Verwendung nachwachsender oder sekundärer Baustoffe im Rahmen der Nachhaltigkeitszertifizierung vorgesehen werden.
Für das Projekt AER (Albert-Einstein-Ring 17-21) Learning Center können derzeit keine detaillierten Auskünfte zu den beabsichtigen Baumaterialien erteilt werden, da das Vorhaben sich derzeit in der Projektvorbereitung befindet.
Private:
Bahnhofsgebäude Diebsteich:
Für das Bahnhofsgebäude am heutigen S-Bahnhof Diebsteich gilt: Der Käufer des Grundstücks (also der Investor) ist verpflichtet, das Bauvorhaben so zu realisieren, dass es die Voraussetzungen einer Zertifizierung in Gold nach dem Zertifizierungssystem der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen e.V. (DGNB) erfüllt und das Bauvorhaben entsprechend durch die DGNB zertifizieren zu lassen.
Zu den allgemeinen Senatszielen hinsichtlich Einsatzes von Recyclingbeton im Allgemeinen siehe Vorbemerkung.
Zu 15:
Die Bewertung der Situation und Entwicklungserfordernisse in den Quartieren Altonas ist Aufgabe des Bezirksamtes.
Zu 17:
Es wird davon ausgegangen, dass die Ersuchenden sich auf das Projekt „Stadtlabore für Deutschland: Leerstand und Ansiedlung“ des Instituts für Handelsforschung Köln beziehen.
Das Marktforschungs- und Beratungsunternehmen hat eine Matching-Software für ein Ansiedlungsmanagement zur Vermittlung von Leerständen entwickelt („LeAn“ / Leerstand und Ansiedlung). Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen prüft derzeit, ob sinnvolle Anwendungsmöglichkeiten für Hamburger Geschäftslagen bestehen, und inwiefern eine Verknüpfung mit bestehenden Datenplattformen der Freien und Hansestadt (FHH) möglich wäre.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Nutzung einer internetbasierter Vermittlungsplattform die Bereitstellung einer verlässlichen und aktuellen Datenbasis zu den Realnutzungen im Gebäudebestand voraussetzt. Eine solche aussagekräftige Datenbasis ist zum einen nicht ohne die Einwilligung und aktive Mitwirkung privater Eigentümerinnen und Eigentümer zu erlangen. Zum anderen würde das notwendige stetige und flächendeckende Monitoring der Realnutzungen für eine Generierung, Pflege und laufende Aktualisierung der Datenbasis auch bei Mitwirkung der Eigentümerseite einen erheblichen und dauerhaften Verwaltungsaufwand erzeugen. Für einen gesamtstädtischen Ansatz stünde dieser Aufwand in keinem vertretbaren Verhältnis zum erwartenden Nutzen.
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) beantwortet die Fragen 1, 5, 11, 12 und 13 des o.g. Auskunftsersuchens wie folgt:
Zu 1:
Mit Blick auf die hohen Auswirkungen des Bauens auf die Umwelt- und die Ressourcennutzung wird die Umnutzung von vorhandenen Wohn- und Nutzflächen zur Vermeidung von Neubau grundsätzlich positiv bewertet. Im Rahmen der 2. Fortschreibung des Klimaplans sind Maßnahmen zum nachhaltigen, CO2-armen Bauen unter der Hebelmaßnahme „Klimaneutraler Neubau“ geplant.
Zu 5:
Der aktuelle Entwurf zur Novellierung des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes (HmbKliSchG) enthält eine Prüfpflicht für öffentliche Gebäude vor Ersatzneubau oder wesentlichem Umbau. Es ist (nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik) zu prüfen, ob eine Bestandsmodernisierung im Sinne des Klimaschutzes vorteilhafter ist.
Zu 11:
Der Entwurf der Novellierung des HmbKliSchG sieht gemäß § 22 eine Prüfpflicht bei öffentlichen Gebäuden zur Verwendung von R-Beton nach allgemein anerkannten Regeln der Technik bei Einsatz von Beton vor (§ 22 Abs. 1 Nr. 3). Außerdem soll bereits in der Planungsphase geprüft werden, ob wiederverwendbare Bauteile aus Rückbau, Baustoffe, die überwiegend aus Recyclingmaterial oder aus nachwachsenden Rohstoffen bestehen, eingesetzt werden können.
Zu 12:
Zu der genannten Forschung und Gründung der „Carbonauten“ ist nichts Näheres bekannt.
Zurzeit gibt es nach Kenntnis der BUKEA keine Pläne zur Ansiedlung von Produktionsstätten klimafreundlicher Baustoffe.
Zu 13:
Die Federführung der genannten Stadtentwicklungsprojekte obliegt der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Vorgaben zur Verwendung von Recycling-Baustoffen/ R-Beton im Rahmen der Projekte sind der BUKEA nicht bekannt. Zu 13a siehe Antwort zu 11.
:
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
ohne
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