21-1773

Eine Chance für die Schanze Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 26.11.2020

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
19.04.2021
Ö 13.6
19.04.2021
14.04.2021
25.03.2021
Sachverhalt

Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona hat in seiner Sitzung vom 26.11.2020 stellvertretend für die Bezirksversammlung anliegende Drucksache 21-1429.1 beschlossen.

 

Das Bezirksamt Altona hat hierzu mit Schreiben vom 12.03.2021 wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1 a:

Für das Schulterblatt liegt lediglich eine Kfz-Zählung aus 2015 vom nördlichen Ende der Straße, an der Einmündung Nagels Allee im Übergang zur Eimsbütteler Chaussee vor. Die Werte sind nicht geeignet, um das Verkehrsgeschehen auf der gesamten Länge des Schulterblattes zu beschreiben. Eine Radverkehrszählung für das Schulterblatt liegt nicht vor.

Für die Einmündung Schanzenstraße / Lagerstraße liegen Zähldaten für Kfz und Fahrrad vom 07.06.2016 vor. Zum Zählzeitpunkt war die Stelle jedoch aufgrund einer HSE-Baumaßnahme gestört (Umleitungen, Einbahnstraßen etc.), weshalb diese Daten nicht zur Bewertung des Verkehrsgeschehens an der Stelle herangezogen werden können. Zudem ist nach der Zählung der Umbau der Einmündung zum Kreisverkehr erfolgt.

Für den weiteren Verlauf der Veloroute über die Sternstraße liegen Zähldaten (Kfz und Fahrrad) für die Einmündung Sternstraße / Neuer Kamp vor:

Zählstelle 8123 (Fahrrad), Sternstraße / Neuer Kamp, MI, 01.06.2016, 6:00 - 19:00 Uhr

Summe der Fahrräder im Querschnitt der Einmündung Sternstraße: 795

Zählstelle 7246 (Kfz), Sternstraße / Neuer Kamp, DO, 07.06.2018, 6:00 - 19:00 Uhr

Summe der Kfz im Querschnitt der Einmündung Sternstraße: 1006

 

Zu 1 b:

Eine Erhebung des Durchgangsverkehrs im Rahmen der üblichen Zählverfahren ist nicht möglich. Somit liegen dem BA Altona hierzu keine Daten vor.

Anhand der Lage im Straßennetz ist von einem hohen Anteil an Durchgangsverkehr auszugehen.

 

Zu 1 c:

Die Entscheidung über die Benutzungspflicht einer Radverkehrsanlage liegt grundsätzlich in der Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörden. Für die Anordnung einer Benutzungspflicht muss u. a. eine Gefahrenlage vorliegen. Im Rahmen  von Straßenplanungsprojekten wird regelhaft geprüft, welche Radverkehrsführung angeboten werden kann. Für die Schanzenstraße wurde dies noch nicht geprüft. Eine erste Betrachtung des Querschnittes zeigt, dass die Platzverhältnisse voraussichtlich nicht auskömmlich sind. Weiterhin liegt ein dichter Baumbestand vor, der zusätzliche Einschränkungen in der Planung mit sich bringt.

 

Zu 1 d:

Ob eine Verbreiterung des Gehwegs für das Schulterblatt und die Schanzenstraße in Frage kommt, müsste auf Basis einer Verkehrsuntersuchung und im Rahmen einer Straßenplanung gemeinsam mit den Straßenverkehrsbehörden erörtert werden. Die freizuhaltenden Gehwegflächen müssten dann durch die BV beschlossen werden. Anhand der zu erwartenden Publikumsfrequenz und der Anwohner- und Gewerbedichte könnte dann gemeinsam mit der Fachbehörde die Wertstufe diskutiert werden. Auf Grund der unklaren Sachlage ist eine valide Einschätzung hierzu aktuell nicht möglich. 

 

Zu 1 e:

Hierzu liegen dem Bezirksamt keine Daten vor.

 

Zu 1 f:

Hierzu liegen dem  Bezirksamt keine Daten vor, die eine belastbare Beantwortung dieser Frage zulassen.

 

Zu 1 g und 1 h:

Um die vorliegenden Vorschläge, z. B. Einrichtung von Einbahnstraßen hinsichtlich der Auswirkungen auf das Straßennetz, bewerten und die weiteren Fragen beantworten zu können, muss eine dementsprechende Verkehrsuntersuchung durchgeführt werden. Bei A/MR21 gibt es derzeit keine Bearbeitungskapazitäten, um eine derartige Studie zu betreuen.

 

Zu 1 i:

Ob die vorgeschlagenen Regelungen für das Schulterblatt in Frage kommen, müsste auf Basis einer Verkehrsuntersuchung und im Rahmen einer Straßenplanung gemeinsam mit den Straßenverkehrsbehörden erörtert werden.

 

Zu 2:

Da die zuvor gestellten Fragen sich zu einem Großteil nur auf Basis einer Verkehrsuntersuchung bzw. im Zuge von Umbauplanungen klären lassen, ist eine Beteiligung der Straßenverkehrsbehörde zum vorliegenden Zeitpunkt nicht zielführend.

 

Zu 3:

Bei A/MR21 gibt es derzeit keine Bearbeitungskapazitäten, um eine derartige Studie zu betreuen. Ggf. kann im Anschluss an das vergleichbare Projekt in Ottensen auf das gewonnene Know-How und die Personalressourcen zurückgegriffen werden.

 

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