21-3602

Der Sommer 2023 ist absehbar – Das Freibad am Osdorfer Born braucht verlässliche Öffnungszeiten und Planungssicherheit Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 29.09.2022

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
26.01.2023
14.12.2022
06.12.2022
Ö 10.8
06.12.2022
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 29.09.2022 anliegende Drucksache 21-3402B beschlossen.

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) hat unter Beteiligung von Bäderland Hamburg (BLH) mit Schreiben vom 24.11.2022 wie folgt Stellung genommen:

 

Die BUKEA als zuständige Fachbehörde antwortet vor dem Hintergrund vielfältiger Ansprüche und Bedarfsmeldungen hinsichtlich einer breiten Versorgung der Bevölkerung mit Schwimmlern- und Badnutzungsmöglichkeiten im Nachgang der Corona-Pandemie. Die andauernden Maßnahmen zur Personalgewinnung laufen bei BLH bereits seit Herbst 2021 auf Hochtouren, der Bedarf an saisonalen Arbeitskräften konnte in der Freibadsaison 2022 – wie in diversen Dienstleistungs- und Freizeitbereichen – jedoch nicht vollständig gedeckt werden.

 

Das Sommerfreibad Osdorfer Born wird wetterabhängig und von der dann verfügbaren personellen Kapazität so betrieben, wie die anderen reinen Sommerfreibäder auch. Üblicherweise ist die Saison der reinen Sommerfreibäder von Juni bis August. Technische Arbeiten sind derzeit nicht vorgesehen oder notwendig. Das Freibad wurde bereits in den vergangenen Jahren modernisiert, siehe hierzu auch BV-Drs. 21-3278. Ein Schwimmlernangebot für Grundschulen bietet BLH im Sommerfreibad Osdorfer Born nicht an. Das gesamte Schulschwimmen wird in den Hallenbädern abgedeckt und fand auch in 2022 uneingeschränkt statt. Schulen können jedoch im Rahmen von Projekt-, Aktions- oder Wandertagen auch das Sommerfreibad nutzen.

 

Petitum/Beschluss

 

 

 

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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