Der Altonaer Weg unbürokratische Hilfe für Altonas Wirtschaft Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 27.05.2021
Letzte Beratung: 28.10.2021 Bezirksversammlung Ö 15.8
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 27.05.2021 anliegende Drucksache 21-1966E beschlossen.
Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV), zu der das Amt für Arbeitsschutz gehört, hat nach Beteiligung der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) sowie der Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) mit Schreiben vom 09.09.2021 wie folgt Stellung genommen:
Das Amt für Arbeitsschutz ist nur für die Belange der Beschäftigten zuständig und setzt in diesem Zusammenhang die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes in Verbindung mit der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung um. Dabei liegt der Schwerpunkt des Amtes für Arbeitsschutz auf der Überwachung der oben genannten Vorschrift. Aus diesem Grund hat es mehrfach Schwerpunktkontrollen im Laufe der Corona-Pandemie durchgeführt. Das Amt für Arbeitsschutz ist jedoch nicht für die Umsetzung der Eindämmungsverordnung und der dort festgelegten Regelungen zum Musterhygieneplan zuständig. Die geforderten Musterhygienepläne enthalten vor allem Vorschriften zum Schutz der Kundschaft von Betrieben und der Bevölkerung im Allgemeinen.
Im Übrigen liegen branchenspezifische Musterhygienepläne z.B. von den Unfallversicherungsträgern aber auch Verbänden vor, so dass hier keine Informationslücke besteht.
Aus Sicht der Sozialbehörde ist eine Mustervorlage für ein generelles Schutz- und Hygienekonzept nicht umsetzbar, da die Gegebenheiten bei den verschiedenen Veranstaltungen sehr unterschiedlich sind, so dass ein Konzept allein nicht alle branchentypischen Erfordernisse umfassen kann. Eine grundsätzliche Gliederung für ein Schutz- und Hygienekonzept kann möglicherweise durch das für die Gesundheitsämter federführende Bezirksamt bereitgestellt werden.
Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 09.09.2021 wie folgt Stellung genommen:
Aus Sicht der Sozialbehörde und des Bezirksamtes Altona, der Fachämter Gesundheit und Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt, ist eine Mustervorlage für ein generelles Schutz- und Hygienekonzept nicht umsetzbar, da einerseits die Hamburger Eindämmungsverordnung (EVO) in kurzen Abständen angepasst bzw. geändert wird, so dass auch ein Musterkonzept in ebenso kurzen Abständen angepasst bzw. geändert werden müsste. Dieser Umstand würde detaillierte Anpassungen des Musterkonzepts erfordern, die einen hohen Aufwand nach sich ziehen würden.
Andererseits ist die Vielfalt der Betriebe bzw. Veranstaltungen so immens, dass differenzierte "maßgeschneiderte" Konzepte - zumal mit den vorhandenen Personalressourcen - nicht zu leisten wären. Die Gegebenheiten bei den verschiedenen Veranstaltungen sind sehr unterschiedlich, so dass ein Konzept nicht alle branchentypischen Erfordernisse umfassen kann.
Das Bezirksamt Altona, Fachamt Gesundheit, berät letztlich zu vorgelegten Konzepten individuell und professionell, so dass zusätzliche Angebote keinen erkennbaren Mehrwert hätten.
Eine grundlegende Konzept-Struktur, die alle wesentlichen Elemente abbildet, wäre dessen ungeachtet ein gutes Angebot.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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