Denkmalschutz mit Augenmaß Kein Kahlschlag im Arnimviertel! Beschluss des Hauptausschusses stellvertretend für die Bezirksversammlung vom 15.09.2022 hier: Vorschlag der Fachbehörden zur Änderung der Adressaten
In der Sitzung des Hauptausschusses vom 15.09.2022 wurde der als Anlage beigefügte Beschluss mit der Drucksache 21-9083B stellvertretend für die Bezirksversammlung beschlossen.
Die Behörde für Kultur und Medien sowie die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) bitten darum, dass die Ziffern 1 und 2 zuständigkeitshalber an die BSW gerichtet werden.
Die Bezirksversammlung wird darum gebeten, die Beschlussdrucksache 21-9083B dahingehend anzupassen, dass sich die Ziffern 1 und 2 gemäß § 27 BezVG zuständigkeitshalber an die BSW richten.
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Die Bezirksversammlung wird um Beschlussfassung gebeten.