21-3407

Denkmalschutz mit Augenmaß – Kein Kahlschlag im Arnimviertel! Beschluss des Hauptausschusses stellvertretend für die Bezirksversammlung vom 15.09.2022 hier: Vorschlag der Fachbehörden zur Änderung der Adressaten

Sitzungsvorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
29.09.2022
Ö 11
29.09.2022
Sachverhalt

In der Sitzung des Hauptausschusses vom 15.09.2022 wurde der als Anlage beigefügte Beschluss mit der Drucksache 21-9083B stellvertretend für die Bezirksversammlung beschlossen.

 

Die Behörde für Kultur und Medien sowie die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) bitten darum, dass die Ziffern 1 und 2 zuständigkeitshalber an die BSW gerichtet werden.

 

Die Bezirksversammlung wird darum gebeten, die Beschlussdrucksache 21-9083B dahingehend anzupassen, dass sich die Ziffern 1 und 2 gemäß § 27 BezVG zuständigkeitshalber an die BSW richten.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Beschlussfassung gebeten.

 

Anhänge