Denkmalschutz mit Augenmaß Kein Kahlschlag im Arnimviertel! Beschluss des Hauptausschusses stellvertretend für die Bezirksversammlung vom 15.09.2022 hier: Vorschlag der Fachbehörden zur Änderung der Adressaten
Letzte Beratung: 29.09.2022 Bezirksversammlung Ö 11
In der Sitzung des Hauptausschusses vom 15.09.2022 wurde der als Anlage beigefügte Beschluss mit der Drucksache 21-9083B stellvertretend für die Bezirksversammlung beschlossen.
Die Behörde für Kultur und Medien sowie die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) bitten darum, dass die Ziffern 1 und 2 zuständigkeitshalber an die BSW gerichtet werden.
Die Bezirksversammlung wird darum gebeten, die Beschlussdrucksache 21-9083B dahingehend anzupassen, dass sich die Ziffern 1 und 2 gemäß § 27 BezVG zuständigkeitshalber an die BSW richten.
:
Die Bezirksversammlung wird um Beschlussfassung gebeten.
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.