21-1711

Das Flaßbargmoor darf nicht schon wieder vergessen werden! Jetzt als Naturdenkmal ausweisen. Dringlicher Antrag der SPD-Fraktion

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
04.05.2021
06.04.2021
25.02.2021
Ö 8.2
Sachverhalt

Als einzig verbliebener Rest der früher weitläufigen Moore in Osdorf und Lurup ist das Flaßbargmoor ein wertvolles Naturbiotop, welches bereits teilweise gemäß § 30 BNatSchG unter Schutz gestellt ist. In der Vergangenheit hat es bereits zahlreiche Anläufe der Bezirkspolitik und von Umweltverbänden gegeben, die Fläche auch als Naturdenkmal auszuweisen um einen dauerhaften Erhalt dieser ökologischen Nische für Flora und Fauna zu gewährleisten. Beide Wahlprogramme der Regierungsparteien in Hamburg fordern ausdrücklich die Ausweisung des Restmoores am Flaßbarg als Naturdenkmal.

 

Trotz der vorstehenden Beteuerungen wurde die Unterschutzstellung bislang mit dem Hinweis verzögert, dass die Flächen ggf. noch eine Rolle bei den Planungen der Schienenanbindung von Osdorf und Lurup spielen könnten. Auch dies ist nunmehr wieder einige Jahre her. So heißt es in der Mitteilung des Senates an die Bürgerschaft (Drucksache 21/18875) aus dem Jahr 2019 auf Seite 7:

 

[…] „..In diesen weiteren Planungsprozessen werden neben der eigentlichen Trassenplanung u.a. die Belange des DESY sowie der Forschungsinstitute der Universität Hamburg hinsichtlich Erschütterungsemissionen und elektromagnetischer Beeinflussung im Bereich der Luruper Chaussee/Luruper Hauptstraße vertieft betrachtet (S32). Dies gilt ebenso für die Trassenführungen durch das geplante Wasserschutzgebiet Stellingen-Süd (U5) und das Landschaftsschutzgebiet Osdorf sowie im Einflussbereich des Flaßbargmoores (S32)."[…]

 

Hinsichtlich der verkehrspolitischen Belange wurde aber bereits in 2015 von der damaligen Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt signalisiert, die notwendigen Prüfungen zügig vorzunehmen (vgl. Mitteilungsdrucksache 20-1273).

 

Nachdem bereits seit zwei Jahren feststeht, welche Variante der Schienenanbindung dort erfolgen soll, muss davon ausgegangen werden, dass die, der zuständige Behörde für Verkehr und Verkehrswende, vorliegenden Planungen zur konkreten Umsetzung einer Schienenanbindung nun endlich so weit vorangeschritten sein dürften, dass eine begründete Entscheidung möglich ist. Insoweit wird jetzt auch endlich festgestellt werden können, ob und inwieweit das Flaßbargmoor oder Teile davon zu dem im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Zwecken überhaupt noch benötigt werden. Es gilt daher für beide „grün-geführten“ Fachbehörden nun Entscheidungen zu treffen, die in der Vergangenheit verzögert wurden.

 

Dies vorausgeschickt spricht sich die Bezirksversammlung Altona erneut dafür aus, das Flaßbargmoor durch eine Ausweisung als Naturdenkmal dauerhaft zu schützen.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

Die Bezirksversammlung Altona fordert die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft sowie die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nach § 27 BezVG auf, das Flaßbargmoor zeitnah als Naturdenkmal auszuweisen. Soweit eine Ausweisung der Gesamtfläche aus mitzuteilenden Gründen noch nicht möglich ist, hat jedenfalls eine Unterschutzstellung der bereits absehbar nicht benötigten Teilflächen zu erfolgen.

 

 

Anhänge

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