22-1010

Bürgerhaus Bornheide und Café Osborn53 – Bestand dauerhaft und verlässlich finanziell absichern! Dringlicher Antrag der Fraktion DIE LINKE

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 22.05.2025 Bezirksversammlung Ö 9.10

Sachverhalt

Das Bürgerhaus Bornheide und das Café Osborn53 sind für den sozialen Zusammenhalt in der Großsiedlung Osdorfer Born unverzichtbare Angebote. Die Bezirksversammlung hat sich mit ihren Beschlüssen vom 27. März 2025 (Bürgerhaus Bornheide, Drs. 22-0782B) und vom 10. April 2025 (Café Osborn53, Drs. 22-0852B, Dringlichkeitsbeschluss des Hauptausschusses) mit der Forderung nach einer auskömmlichen und bestandssichernden Finanzierung an die politisch verantwortlichen Senatsbehörden Behörde für Bezirke, Sozialbehörde und Finanzbehörde gewandt. In ihren Antworten haben sich die angesprochenen Senatsbehörden mit allgemeinen Ausführungen zum Bestreiten eigener Zuständigkeit (Behörde für Bezirke und Finanzbehörde, vgl. Mitteilungsdrucksache 22-0910) oder Verweis auf bereits gewährte finanzielle Förderung (Sozialbehörde, vgl. Mitteilungsdrucksache 22-0995) ihrer politischen Mitverantwortung für die schwierige finanzielle Situation, in der sich sowohl das Bürgerhaus Bornheide, als auch das Café Osborn befinden, entzogen. Im Interesse eines funktionierenden sozialen Zusammenhalts im Osdorfer Born müssen Bezirksamt und Senat jetzt schnell handeln. Das Café Osborn53 ist aktuell sogar von der Schließung bedroht, da im Bezirk die finanziellen Mittel fehlen, um das negative Betriebsergebnis auszugleichen.

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Folgendes beschließen:

  1. Das Bezirksamt gemäß § 19 Abs. 2 BezVG und der Senat gemäß § 27 Abs. 1 BezVG werden aufgefordert, ihre politische Verantwortung für eine auskömmliche Finanzierung und den Bestandserhalt der sozialen Infrastruktur im Osdorfer Born, insbesondere des Bürgerhauses Bornheide und des Café Osborn53, gemeinsam aktiv wahrzunehmen. Die in der Großsiedlung Osdorfer Born lebenden Menschen dürfen von den politisch Verantwortlichen einen kurzfristigen und kooperativen Lösungsansatz für die bestehenden finanziellen Probleme, der auf bürokratische Zuständigkeitseinwände verzichtet, erwarten.
  1. Das Bezirksamt wird gemäß § 19 Abs. 2 BezVG aufgefordert, unverzüglich entsprechend den von der Behörde für Bezirke mitgeteilten Verfahrensregeln Anlage zu Drs. 22-0910 – beim Senat eine Nachbewilligung zum laufenden Doppelhaushalt 2025/2026, der beim Bürgerhaus Bornheide – hier: Bürgerhaustitel im Einzelplan des Bezirksamtes und dem Café Osborn53 fehlenden finanziellen Mittel zu beantragen und einzufordern.
  1. Die Behörde für Bezirke wird gemäß § 27 Abs. 1 BezVG aufgefordert, das Bezirksamt kurzfristig bei dem Anliegen, eine auskömmliche Finanzierung des Bürgerhauses Bornheide und des Café Osborn53 durch Nachbewilligung zusätzlicher Mittel im laufenden Doppelhaushalt 2025/2026 einzufordern, insbesondere durch schnelle Prüfung und Vorlage zur Beschlussfassung im Senat, zu unterstützen.
  1. Der Senat wird gemäß § 27 Abs. 1 BezVG aufgefordert, die Nachbewilligung zusätzlicher Mittel im laufenden Doppelhaushalt 2025/2026 für eine auskömmliche Finanzierung des Bürgerhauses Bornheide und des Café Osborn53 positiv zu entscheiden.
  1. Die Finanzbehörde wird gemäß § 27 Abs. 1 BezVG aufgefordert, ihre Zustimmung sog. Einvernehmen gegenüber dem Senat dafür zu erteilen, zusätzliche Mittel im laufenden Doppelhaushalt für eine auskömmliche Finanzierung des Bürgerhauses Bornheide und des Café Osborn53 zu bewilligen.
  1. Der Senat wird gemäß § 27 Abs. 1 BezVG aufgefordert, die Nachbewilligungsdrucksache zügig der Hamburgischen Bürgerschaft zur Zustimmung vorzulegen.
Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
22.05.2025
Ö 9.10
Anhänge

ohne

Lokalisation Beta
Bornheide

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