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Brachflächen Struenseestraße Dringlicher Antrag der Fraktionen von DIE LINKE und FDP (NEUFASSUNG)

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 06.10.2021 Planungsausschuss Ö 4

Sachverhalt

Im Nachgang einer Öffentlichkeitsmeldung der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) bekam die betroffene Öffentlichkeit gerade mitgeteilt, dass der Baubeginn des Schulkomplexes zwischen Struenseestraße und Königstraße nicht vor 2025 geschehen wird.

 

Angesichts solcher neu definierten Zeithorizonte sind einige Nachfragen notwendig.

 

Vor dreieinhalb Jahren musste mit aller Gewalt das neugegründete Struensee-Gymnasium in die Gebäude der ehemaligen Berufsbildenden Schule Werft und Hafen in der Wohlwillstraße umziehen und seine Entwicklung auf eine 3-Zügigkeit begrenzen – natürlich alles zu Lasten der Schülerinnen und Schüler, die seitdem täglich nach St. Pauli müssen. Zuvor war die in Entwicklung begriffene Stadtteilschule geschlossen worden.

 

Dringend musste der Gebäudebestand mit seinem Grünpotenzial abgerissen werden, weil behauptet wurde, zügig bauen zu wollen, um zusätzlich noch das Deutsch-Französische Gymnasium auf dieser Fläche anzusiedeln. Nebenbei wurde dabei auch der Anlaufpunkt der wohngebietsbezogenen Sozialarbeit abgerissen.

 

Die Diskussionen über die Gestaltung der Fläche und danach über den Gebäudeentwurf zeigten, dass mit Verdichtungsphantasien gearbeitet wurde, die den Schülerinnen und Schülern den Lebensraum derart einschränken, dass eine sinnvoll entzerrte räumliche Organisation von Schule nicht mehr möglich ist.

 

Spätestens seit Corona sollte die Notwendigkeit von Platz in Schulen Allgemeingut in der Planungsdiskussion sein. Nun wird alles anders?

 

Die Bezirksversammlung fordert die Bezirksamtsleiterin nach §19 BezVG dringlich auf, 

 

  1. umfassende Erläuterungen zum Vorgehen der Fachbehörde einzuholen und diese den befassten Gremien der Bezirksversammlung zugänglich zu machen;

 

  1. die zunehmende Rattenplage um das Brachgelände zur Kenntnis zu nehmen, den Ausschüssen durch das Amt Bericht zu erstatten und Konzepte zur Bewältigung vorzustellen;

 

  1. durch die entsprechenden Fachabteilungen den Ausschüssen der Bezirksversammlung Konzepte zur Grünnutzung der Fläche vorzustellen und langfristige Grünergänzungen.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

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