Es sind keine Fragen eingereicht worden.
Frau Dr. Wagner und Herr Huber (Behörde für Verkehr und Mobilitätswende, BVM) erläutern anhand einer Präsentation (Anlage) die Pläne der BVM für die Magistralen und berichten auch auf Nachfragen Folgendes:
Herr Hielscher bemängelt, die vorgestellten Pläne wirkten wie eine veraltete Verkehrsplanung. Das Bezirksamt werde keine Bebauungspläne entlang der Magistralen aufstellen, die Enteignungen nach sich zögen. Das Bebauungsplanverfahren Sülldorf 23 ruhe aufgrund der Diskussion mit der BVM seit einem Jahr. Durch die Planung der BVM würde hier ein Gebäuderiegel zwischen S-Bahn und einer großen Straße entstehen. Die BVM müsse auch andere Gemeinbedarfe berücksichtigen. So sei die Magistralenstrategie gefährdet. Ein Verzicht auf die Vorgartenzone sei keine Option. Die Leistungsfähigkeit der Bundesstraße 431 sei nicht steigerungsfähig. Der vorgestellte Kompromiss eines Gehrechts an der Gebäudekante funktioniere bei Grundstücken mit Vorgärten nicht. Der Oberbaudirektor habe an anderen Magistralen wie an der Luruper Hauptstraße auf diese bestanden. Wenn die bereits abgestimmte Baulinie zurückgesetzt werden solle, könne lieber das gesamte Bebauungsplanverfahren eingestellt und das Gebiet vom Senat evoziert werden.
Herr Sülberg stellt klar, durch den Wohnungsbau steige die Verkehrsprognose. Die Zeitplanung der Verkehrsentwicklungsplanung sei unklar. Gehrechte auf privaten Flächen gebe es in anderen Stadtteilen schon.
Herr Conrad führt aus, ein erster diskutierter Lösungsvorschlag mit der BVM und der BSW sei ein Gehrecht an der Gebäudekante der Bebauung an der Sülldorfer Landstraße. Es müsse aber geklärt werden, ob das Eigentümer*innen vermittelt werden könne, die ihre Gebäude nicht weiterentwickeln wollten. Der Bebauungsplan Sülldorf 23 könne bei einer Lösungsfindung Vorbild in der Magistralenentwicklung für die ganze Stadt sein. Diese sei eine Generationenaufgabe. Zwischen BVM und der Politik müsse ein Kompromiss gefunden werden. Zu beachten sei, dass eine reine Vorratsplanung ggf. juristisch angefochten werden könne.
Herr Boettger weist darauf hin, die Politik habe den Bürger*innen die Planung zu vermitteln. Dafür müsse die Politik vom Verkehrskonzept überzeugt und Planungsalternativen gezeigt werden.
Frau Boehlich ergänzt, die Bebauungspläne seien nicht als Einzelplanungen zu begreifen. Die Bebauung an den Magistralen brauche eine einheitliche, den ganzen Bezirk umfassende Linie. Die Erfahrungen zur ehemals geplanten Wiedereinführung der Straßenbahn in Winterhude hätten gezeigt, dass Enteignungen keine Handlungsoption seien. Die Magistralen müssten für und mit allen Grundeigentümer*innen in Altona gedacht werden. Die Straßenplanung müsse die bestehenden Gebäude berücksichtigen. Diese könnten nicht beseitigt werden. Sonst seien Proteste von Anwohner*innen zu erwarten. Es müsse städtebaulich alles dafür getan werden, dass sich die künftigen Bewohner*innen wohlfühlten.
Herr Reinig fügt hinzu, die Beseitigung von Engstellen durch die Schaffung von mehr Verkehrsfläche ziehe nur Mehrverkehre nach sich. Zu prüfen und zu visualisieren sei eine Binnenentwicklung, die die vorhandenen Flächen neu und zugunsten der Mobilitätswende verteile. Die Mobilitätswende könne nur mit Druck erreicht werden.
Herr Batenhorst betont, an Magistralen müssten mit vielfältigen Fassaden, Ladezonen, Grün und Bäumen entwickelt werden. Die Länge der Gebäude sei für Durchblicke und Querlüftung zu begrenzen. Negativbeispiele wie die Bahrenfelder Höfe oder die Von-Sauer-Straße seien zu vermeiden.
Herr Strate fasst zusammen, an der Sülldorfer Landstraße sei nicht in jedem Erdgeschoss Gewerbe oder Gastronomie geplant. Außerdem seien Abstandsstreifen und Bepflanzung für die Entwicklung von grünen Magistralen sehr wichtig. Eine zweite Stresemannstraße solle vermieden werden. Um das Thema Enteignung solle es hier ausdrücklich nicht gehen. Im Bebauungsplan einen großen Streifen für Straßenverkehrsfläche auf Privatgrund einzutragen, werde Klagen nach sich ziehen, die das Verfahren lange verzögern könnten. Haltezonen seien beispielsweise für Gewerbe und Handwerk sehr wichtig. Verbesserungen des Radverkehrs in der Sülldorfer Landstraße seien zwar sehr wichtig, jedoch müsse ein Kompromiss gefunden werden. Auch zukünftig seien auf der Sülldorfer Landstraße vier Fahrstreifen nötig, ggf. aber mit Bus- und Fahrradspur. Es sei zu prüfen, ob eine Lärmschutzwand zu S-Bahn die einzige Option sei. Möglicherweise könne auch die Topografie des Geländes genutzt werden.
Ein Kompromissvorschlag müsse zeitnah gefunden werden, damit Politik und Verwaltung im November 2021 zu den Beteiligungsveranstaltungen sprechfähig seien. Er bitte darum, zeitnah einen neuen Sachstand im Ausschuss vorzustellen.
Es liegt eine Neufassung der Drucksache vor (21-1965.1). Beratung siehe TOP 3.1.
Der TOP mit der Drucksache 21-1965.1 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Herr Boettger erläutert anhand einer Präsentation (Anlage), das Wohnungsbauprogramm müsse überarbeitet werden:
Frau Boehlich fügt hinzu, das Wohnungsbauprogramm könne nicht Jahr für Jahr nur fortgeschrieben werden. Wohnungsbau müsse zeitgemäß sein und das Programm kritisch betrachtet werden. Die Grünflächen seien dem Programm zu entnehmen.
Frau Benkert bemängelt die fehlende Berücksichtigung von Freiräumen und die fehlende Gesamtplanung für den Bezirk. Die Grünfläche Luckmoor sei aus dem Programm zu streichen.
Herr Hielscher weist darauf hin, dass der Vertrag zum Wohnungsbau noch nicht unterzeichnet sei und solange abgewartet werden solle. Ausreichend Wohnraum zu schaffen, sei eine wichtige sozialpolitische Aufgabe. Es solle nicht einfach ein Großteil der Flächen aus dem Wohnungsbauprogramm gestrichen werden.
Herr Strate merkt an, im vorliegenden Entwurf des Programms seien lediglich zwei Flächen neu hinzugekommen. Das Programm durchlaufe jedes Jahr den Ausschuss. Dabei handle es sich nur um ein Arbeitsprogramm, wo in Altona noch Potenzial für Wohnungsbau bestehen könne. Er bittet das Amt, Liegenschaften der Bundeswehr in die Prüfung aufzunehmen. Die Petenten seien wieder einzuladen, wenn die Überarbeitung im Ausschuss vorgestellt werde. Die Fraktionen würden gebeten, dann schriftliche Anträge zum Wohnungsbauprogramm zu erarbeiten.
Herr Conrad betont, der Senat fordere das Wohnungsbauprogramm und dessen Fortschreibung. Einige Flächen seien bereits lange enthalten, ohne dass es je Interessenten für eine Entwicklung gegeben habe. Sollte ein*e Vorhabenträger*in eine Fläche bebauen wollen, würden auch die Ausschüsse eingebunden werden. Es gebe keine Stadtplanung ohne Berücksichtigung der nötigen Wohnfolgeeinrichtungen. Die bebauten Flächen würden dem Programm erst entnommen, wenn eine Baufertigstellungsanzeige vorliege. Er sagt zu, die Flächen mit Grünflächen bzw. Baumbestand dem Programm zu entnehmen und in vier bis sechs Wochen eine Neufassung des Programms vorzustellen.
Der TOP wird einvernehmlich in eine der Sitzungen im November vertagt.
Der TOP mit der Drucksache 21-2391 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Herr Dr. Schülke trägt vor, durch die im Programm enthaltenen Luftbilder sei erkennbar, dass viele der genannten Flächen bereits mit Bestandsgebäuden ausgelastet seien. Die Kriterien, wie die Anzahl der zusätzlichen Wohneinheiten ermittelt würden, fehlten. So seien die Zahlen nicht nachvollziehbar. Die derzeitige Grundflächenzahl sowie eine Geschossflächenzahl würden dem Programm nicht zugrunde liegen. Diese seien noch hinzuzufügen, damit die einzelnen Flächen auch bewertet werden könnten.
Herr Conrad betont, das Amt habe nicht die Kapazitäten, den Forderungen des Antrags nachzukommen. Das sei zum Teil auch Aufgabe der Vorhabenträger*innen.
Frau Boehlich merkt an, die Flexibilität des Wohnungsbauprogramms müsse erhalten bleiben; würden Vorhaben konkret, berate der zuständige Ausschuss darüber.
Der Antrag wird einstimmig abgelehnt.
Beratung siehe TOP 3.1.
Der TOP wird einvernehmlich in eine der Sitzungen im November vertagt.
Beratung siehe TOP 3.1.
Der TOP wird einvernehmlich in eine der Sitzungen im November vertagt.
Beratung siehe TOP 3.1.
Der TOP wird einvernehmlich in eine der Sitzungen im November vertagt.
Herr Klinzing (Schulbau Hamburg) informiert, der Zeitplan der Schulbaumaßnahme stehe noch nicht fest. Schulbau Hamburg befände sich in der dritten Runde des mehrstufigen Vergabeverfahrens, um eine*n geeigneten Generalunternehmer*in zu finden. Mit der Fertigstellung des Gebäudes sei 2025 zu rechnen, mit Baubeginn Ende 2022. Der frühzeitige Abbruch des Bestandsgebäudes sei notwendig gewesen, um das Baugrundstück ohne weiteren Zeitverlust praktisch baureif an den*die Unternehmer*in übergeben zu können. Schulbau Hamburg sei in der Sicherungspflicht. Wenn eine Rattenplage vor Ort vorliege, müsse diese durch Schulbau Hamburg beseitigt werden. Er sagt zu, dem Ausschuss eine Projektbeschreibung der Schulbaumaßnahme zur Verfügung zu stellen (Anlage).
Herr Strate bittet Schulbau Hamburg, dem Ausschuss im Nachgang einen Sachstand zur Sicherung der Bäume bzw. ihrer Wurzeln und der Bekämpfung der Rattenplage schriftlich zu bestätigen.
Der TOP wird einvernehmlich bis zur Rückmeldung von Schulbau Hamburg vertagt.
Herr Hielscher betont, die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) solle rasch im Ausschuss zu den Möglichkeiten vortragen, die sich dem Bezirk mit dem Baulandmobilisierungsgesetz böten. Die von der Abteilung Bauprüfung häufig benannte Beeinträchtigung der Grundzüge der Planung durch Bauvorhaben könne durch die Anwendung des Gesetzes möglicherweise ausgeräumt werden. Er bitte die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung, die Einladung der Vertretungen der BSW mit Nachdruck zu verfolgen.
Herr Conrad merkt an, § 31 III BauGB sei nur im Einzelfall anwendbar. Könnten sich Nachbar*innen auf eine erteilte Befreiung berufen, sei § 31 III nicht mehr anwendbar. Das Bezirksamt schöpfe die Grenzen der Erteilung der Befreiungen bereits aus. Er regt an, die Bauausschussmitglieder bei der Vorstellung durch die BSW zuzuladen.
Frau Frauenlob ergänzt, das Amt warte noch auf die Handreichung der BSW.
Der Ausschuss erklärt sich mit dem Vorschlag von Herrn Conrad einverstanden.
Der Planungsausschuss empfiehlt dem Haushalts- und Vergabeausschuss einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der an den Planungsausschuss überwiesenen Schlüsselung der Rahmenzuweisungen wird zugestimmt.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Es besteht Einvernehmen, dass, sobald die SAGA eine Vertretung für eine Sitzung des Planungsausschusses zusagt, Vertreter*innen des Kulturausschusses zur Sitzung hinzugeladen werden.
Es liegen keine Mitteilungen vor.
Herr Strate weist auf die geplante Öffentliche Plandiskussion zu den B-Plan-Entwürfen Othmarschen 43 und 47 hin. Diese werde im Anschluss an die Sitzung am 29.11.2021 von der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen im Kollegiensaal durchgeführt. Die Planung solle dem Ausschuss in der Sitzung am 17.11.2021 vorgestellt werden.