21-2391

Die Aussagekraft des Wohnungsbauprogramms Altona 2021 (Entwurf) erhöhen und Kennzahlen ergänzen Antrag von Dr. Claus Schülke (AfD)

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 06.10.2021 Planungsausschuss Ö 3.2

Sachverhalt

Das Amt hat mit Drucksache 21-1965.1 dem Planungsausschuss empfohlen, seinerseits der Bezirksversammlung zu empfehlen, dem Entwurf des Altonaer Wohnungsbauprogramms 2021 zuzustimmen.

 

In diesem Entwurf hat das Amt eine Vielzahl von in drei Kategorien aufgeteilten sog. Potenzialflächen identifiziert und jeweils mit Rahmenbedingungen, städtebaulichem Konzept, Nutzungsvorschlag und Eignung vorgestellt.

 

Unter der Überschrift Nutzungsvorschlag hat es getrennt für jede Potenzialfläche überschlägig die geplante Anzahl der neuen Wohneinheiten (WE) benannt, Angaben über die daraus resultierende jeweilige Änderung der Grundflächenzahl (GRZ) im Falle der Errichtung neuer Gebäude und/oder Änderung der Geschossflächenzahl (GFZ) im Falle von Auf-stockungen vorhandener Gebäude fehlen jedoch. Sie sind auch nicht der Wohnungsmarktanalyse 2020 (Drs´. 21-0484) zu entnehmen.

 

Diese Kennzahlen sind aber wichtig, ohne sie kann die Bezirksversammlung die Stadtverträglichkeit der geplanten Nachverdichtung weder im Einzelnen Fläche für Fläche, noch in ihrer Gesamtheit sachgerecht prüfen und einschätzen.

 

Das Amt kann diese Angaben und Zahlen auch ohne großen Verwaltungsaufwand liefern. Denn wer die Zahl der zusätzlichen Wohneinheiten wie geschehen einzuschätzen vermag, der kann auch den damit einhergehenden zusätzlichen Flächenverbrauch und das künftige Verhältnis zwischen Wohnfläche und Grundfläche einschätzen.

 

Vor diesem Hintergrund beantrage ich, zu beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gemäß § 19 BezVG gebeten,

 

  1. r jede der vorgestellten Potenzialflächen der Kategorien A bis C die der Ermittlung der Zahl der zusätzlichen Wohneinheiten zugrunde gelegte Art der Nachverdichtung (Aufstockung, Neubauten oder beides) zu benennen,
  2. r jede der vorgestellten Potenzialflächen getrennt, die derzeitige Grundflächenzahl (GRZ) und, soweit vorhanden, die Geschossflächenzahl (GFZ)  mitzuteilen sowie die mutmaßliche Änderung dieser Kennzahlen infolge der Umsetzung des Wohnungsbau-programms.

 

Petitum/Beschluss

:

Der Planungsausschuss wird um Zustimmung gebeten sowie darum, erst nach Vorlage des o. g. Datenmaterials über die Beschlussempfehlung des Amts (Drs. 21-1965.1) zu entscheiden.

 

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