21-5007

Bewohnerparken-Tagesticket im Umfeld des Kulturzentrums der Gehörlosen in der Bernadottestraße einführen! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.03.2024

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
27.05.2024
Ö 9.4
06.05.2024
Ö 13.12
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 28.03.2024 anliegende Drucksache 21-4821.1B beschlossen.

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat mit Schreiben vom 29.04.2024 wie folgt Stellung genommen:

 

Das Kulturzentrum des Gehörlosenverband Hamburg e.V. befindet sich in der Bernadottestraße 126-128. Diese Lage zeichnet sich insbesondere durch ihre Nähe zur Bewohnerparkzone A109 "Altonaer Kinderkrankenhaus" aus. Die Höchstparkdauer in diesem Bereich beträgt 3 Stunden bei einer Gebühr von 3 Euro pro Stunde. Der westliche Teil der Bernadottestraße (auch der Standort des Kulturzentrums) befindet sich außerhalb dieser Bewohnerparkzone und unterliegt auch keiner Parkraumbewirtschaftung.

Durch die unmittelbare Nähe zur Grenze der Bewohnerparkzone können Verdrängungseffekte auf die umliegenden Straßen entstehen und zu einem gewissen Parkdruck in nicht bewirtschafteten Gebieten führen.

Der für das Parkraum-Management zuständige Landesbetrieb Verkehr hat die Parksituation an der genannten Örtlichkeit geprüft und wird das Anliegen aufgreifen. Innerhalb der Bewohnerparkzone A109 „Altonaer Kinderkrankenhaus“ soll ergänzend in der Bernadottestraße zwischen Griegstraße und Trenknerweg ein Tagesticketbereich eingeführt werden. Zukünftig soll in diesem Straßenabschnitt für 10 Euro am Tag geparkt werden können. Das Tagesticket kann an den Parkautomaten auf Höhe der Hausnummern 75 und 98 (Standortnummern 4176 und 4177) gelöst werden.

Um den Tagesticketbereich einzurichten, bedarf es zunächst einer straßenverkehrsbehördlichen Anordnung durch das örtliche Polizeikommissariat. Darüber hinaus muss der entsprechende Tarif auf die betreffenden Parkautomaten eingespielt werden. Nach Abschluss dieser bereits eingeleiteten Maßnahmen wird die Bezirksversammlung unterrichtet.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge