22-1107.1

Bebauungsplan-Entwurf Iserbrook 28 - Erlass einer Veränderungssperre Beschlussempfehlung des Stadtentwicklungsausschusses

Beschlussempfehlung öffentlich

Letzte Beratung: 26.06.2025 Bezirksversammlung Ö 10.6

Sachverhalt

Das Bezirksamt Altona hat mit Aufstellungsbeschluss A 05/22 vom 20.10.2022 die Aufstellung eines Bebauungsplanverfahrens mit der Bezeichnung Iserbrook 28 beschlossen.

Ziel der Planung ist es, entsprechend der sog. Magistralenstrategie des Bezirks Altona die Entwicklungspotenziale entlang der Hauptverkehrsstraße Osdorfer Landstraße auszuschöpfen und die Weiterentwicklung des Plangebietes aktiv planerisch zu steuern. Durch den Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Verdichtung und die Weiterentwicklung des Gebietes zugunsten einer verträglichen Nutzungsmischung mit dem Schwerpunkt auf Wohnungsbau geschaffen werden. Es soll ein Beitrag zur Wohnraumschaffung bei gleichzeitiger Sicherung der Versorgungsfunktion für den Nahbereich geleistet werden.

Nach Aufstellungsbeschluss wurde ein Abriss- und Neubauantrag im Plangebiet, Belegenheit Schenefelder Landstraße 190, gestellt. Der Antrag sieht den Abbruch des Bestandsgebäudes sowie den Neubau von zwei Wohngebäuden mit einer Gewerbeeinheit in zweigeschossiger offener Bauweise vor. Damit widerspricht das Vorhaben den planerischen Grundzügen des Bebauungsplan-Entwurfs Iserbrook 28, da insbesondere das Ziel einer der Lage entlang der Hauptverkehrsstraße angemessenen geordneten Nachverdichtung nicht nachgekommen wird. Beide bis dato debattierten Planungsvarianten für den betroffenen Bereich a) ein Erhalt des Bestandsgebäudes Schenefelder Landstraße 190 in Kombination mit einer verdichteten höheren Bebauung als auch b) eine alternativ reine geschlossene höhere Blockrandbebauung werden durch die beantragte Planung nicht bedient. Stattdessen wird die in Erwägung gezogene Sicherungdes Bestandsgebäudes negiert und zeitgleich durch den ersatzweisen Neubau Baustrukturen entsprechend dem alten Planrecht verfestigt. Für das Bauvorhaben wurde daher eine Zurückstellung erwirkt. Am 19.08.2025 endet die Zurückstellungsfrist für das o. g. Bauvorhaben. Um die Planungsziele auch nach Ablauf der Zurückstellungsfrist zu sichern, ist eine Veränderungssperre erforderlich. Das Bauvorhaben wäre ansonsten zu genehmigen.

Am 19.02.2025 hat der Stadtentwicklungsausschuss der Überplanung des Gebäudes Schenefelder Landstraße 190 zugestimmt. In Zusammenarbeit mit dem Grundstückseigentümer des Eckbereichs sollen die Planungen nun im Sinne einer sinnvollen Nachverdichtung fortgeführt werden. Ein städtebaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb soll im Folgendengliche städtebauliche Lösungsvorschläge liefern, die anschließend Grundlage für den Bebauungsplan-Entwurf bilden sollen. Da das Bebauungsplanverfahren Iserbrook 28 entsprechend nicht kurzfristig abgeschlossen werden kann und darüber hinaus mit weiteren planstörenden Bauvorhaben gerechnet werden muss, ist der Erlass einer Veränderungssperre zur Sicherung der Planungsziele erforderlich. Die Veränderungssperre soll für den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfs Iserbrook 28 festgestellt werden und muss bis spätestens 19.08.2025 in Kraft getreten sein.

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Verordnung über die Veränderungssperre Iserbrook 28 wird zugestimmt.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
26.06.2025
Ö 10.6
Anhänge

Anlage 1: Verordnung

Anlage 2: Lageplan

Anlage 3: Begründung

Lokalisation Beta
Osdorfer Landstraße Schenefelder Landstr. Iserbrook

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