22-2265.1

Barrierefreie Nutzung der Shuttlebusse bei Großveranstaltungen im Bereich der Arenen sicherstellen Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 23.04.2026

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 23.04.2026 anliegende Drucksache 22-2085.1B beschlossen.

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat mit Schreiben vom 04.06.2026 wie folgt Stellung genommen:

Zu 1.a:

Die Forderung nach Bodenmarkierungen wurde geprüft und wird derzeit nicht als wirksame Maßnahme bewertet. Ihre Wirkung wäre nur dann gegeben, wenn die Bustüren punktgenau an der vorgesehenen Stelle liegen, was aufgrund unterschiedlicher Fahrzeugtypen und variierender Türpositionen nicht gewährleistet werden kann. Zudem sind Bodenmarkierungen bei Großveranstaltungen mit hohem Personenaufkommen kaum sichtbar. Eine Umsetzung fiele in die Zuständigkeit des jeweiligen Straßenbaulastträgers.

Zudem liegen nach aktuellem Kenntnisstand keine Hinweise vor, dass mobilitätseingeschränkte Personen, insbesondere Rollstuhlnutzende, bei Großveranstaltungen wiederholt keinen Zugang zu den Shuttle-Bussen erhalten hätten. Entsprechende Beschwerden sind bislang nicht bei den zuständigen Stellen eingegangen.

Zu 1.b:

Eine gute Beschilderung ist grundsätzlich sinnvoll und unterstützt alle Fahrgäste. Für mobilitätseingeschränkte Personen bestehen bereits heute organisatorische Maßnahmen, die eine priorisierte Beförderung ermöglichen. So gibt es für die Situation der Rückfahrt nach Veranstaltungsende einen gesonderten Zugang für mobilitätseingeschränkte Menschen, über den diese bevorzugt in den letzten Warteraum vor dem Einstieg geleitet werden können.

Der Shuttleverkehr der Linie 380 zwischen S Stellingen (Lederstraße) und den Arenen wird zudem durch örtliche Aufsichten begleitet, die regelmäßig sicherstellen, dass mobilitätseingeschränkte Fahrgäste unterstützt werden, einschließlich des Ausklappens der Rampe und der Schaffung des notwendigen Einstiegsraums.

Zu 1.c:

Das Fahrpersonal ist grundsätzlich darauf vorbereitet, situationsgerecht zu reagieren und Fahrgäste bei Bedarf gezielt zu unterstützen. Der Umgang mit in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen ist bereits Bestandteil der Ausbildung des Fahrpersonals.

Erfahrungsgemäß steigen die Anforderungen bei Großveranstaltungen im Vergleich zum Regelbetrieb, weshalb die örtlichen Aufsichten diesen Prozess bereits heute unterstützen.

Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 13.08.2026 wie folgt Stellung genommen:

Zu 2.a:

Fehlanzeige: Die Haltestelle „Lederstraße“ in der Ottensener Str. als auch die Shuttlehaltestelle in der Lederstr. liegen in örtlicher Zuständigkeit von Eimsbüttel.

Zu 2.b:

Fehlanzeige: Das Bezirksamt hat bezüglich Lenkung von Personenströmen im Kontext von Großveranstaltung keine Fachkompetenz und auch keine Zuständigkeit. Aus Sicht des Bezirksamtes kann eine Verbesserung der Barrierefreiheit in diesem Zusammenhang zudem nicht durch Beschilderung oder Markierung erreicht werden. Das Freihalten von barrierefreien Zustiegen kann nur durch Personaleinsatz (Ordner:innen) erreicht werden. Aus diesem Grund können hier keine weiteren Haltestellen für solche Maßnahmen benannt werden.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

Lokalisation Beta
Lederstraße Ottensener Str.

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