Barrierefreie Nutzung der Shuttlebusse bei Großveranstaltungen im Bereich der Arenen sicherstellen Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 23.04.2026
Letzte Beratung: 15.06.2026 Mobilitätsausschuss Ö 10.15
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 23.04.2026 anliegende Drucksache 22-2085.1B beschlossen.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat mit Schreiben vom 04.06.2026 wie folgt Stellung genommen:
Zu 1.a:
Die Forderung nach Bodenmarkierungen wurde geprüft und wird derzeit nicht als wirksame Maßnahme bewertet. Ihre Wirkung wäre nur dann gegeben, wenn die Bustüren punktgenau an der vorgesehenen Stelle liegen, was aufgrund unterschiedlicher Fahrzeugtypen und variierender Türpositionen nicht gewährleistet werden kann. Zudem sind Bodenmarkierungen bei Großveranstaltungen mit hohem Personenaufkommen kaum sichtbar. Eine Umsetzung fiele in die Zuständigkeit des jeweiligen Straßenbaulastträgers.
Zudem liegen nach aktuellem Kenntnisstand keine Hinweise vor, dass mobilitätseingeschränkte Personen, insbesondere Rollstuhlnutzende, bei Großveranstaltungen wiederholt keinen Zugang zu den Shuttle-Bussen erhalten hätten. Entsprechende Beschwerden sind bislang nicht bei den zuständigen Stellen eingegangen.
Zu 1.b:
Eine gute Beschilderung ist grundsätzlich sinnvoll und unterstützt alle Fahrgäste. Für mobilitätseingeschränkte Personen bestehen bereits heute organisatorische Maßnahmen, die eine priorisierte Beförderung ermöglichen. So gibt es für die Situation der Rückfahrt nach Veranstaltungsende einen gesonderten Zugang für mobilitätseingeschränkte Menschen, über den diese bevorzugt in den letzten Warteraum vor dem Einstieg geleitet werden können.
Der Shuttleverkehr der Linie 380 zwischen S Stellingen (Lederstraße) und den Arenen wird zudem durch örtliche Aufsichten begleitet, die regelmäßig sicherstellen, dass mobilitätseingeschränkte Fahrgäste unterstützt werden, einschließlich des Ausklappens der Rampe und der Schaffung des notwendigen Einstiegsraums.
Zu 1.c:
Das Fahrpersonal ist grundsätzlich darauf vorbereitet, situationsgerecht zu reagieren und Fahrgäste bei Bedarf gezielt zu unterstützen. Der Umgang mit in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen ist bereits Bestandteil der Ausbildung des Fahrpersonals.
Erfahrungsgemäß steigen die Anforderungen bei Großveranstaltungen im Vergleich zum Regelbetrieb, weshalb die örtlichen Aufsichten diesen Prozess bereits heute unterstützen.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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