23-0251.1

Außengastronomie in Hamburg-Mitte in den Wintermonaten - hier Billstedt-Zentrum

Vorlage öffentlich

Letzte Beratung: 17.12.2024 Regionalausschuss Billstedt Ö 8.2

Sachverhalt

 

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hat in ihrer Sitzung am 21.11.2024 den nachstehenden Antrag der SPD-Fraktion, Drs 23-0251,einstimmig zur abschließenden Entscheidung in den Regionalausschuss Billstedt überwiesen.

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In Hamburg-Mitte ist es gängige Praxis, die Außengastronomie im Oktober zu beenden und im März wieder zu eröffnen. Diese Regelung dient dazu, dass belebte Nachbarschaftsquartiere, die in den Sommermonaten eine erhöhte Belastung durch Lärm und Publikumsverkehr erfahren, sich über den Winter erholen können.

In den letzten Jahren haben wir in Hamburg-Mitte jedoch eine Anpassung der Praxis vorgenommen, um in bestimmten Quartieren Außengastronomie zuzulassen, die aufgrund ihrer besonderen Gegebenheiten sinnvoll ist.

Ziel ist es bestimmte Gebiete zu beleben und gastronomisch stark frequentierte Plätze und Orte weiterhin attraktiv zu gestalten.

Dies gilt für einige innenstadtnahe Gebiete, aber auch für das Billstedt-Zentrum. Auch hier sollen durch Ausnahmeregelungen die Quartiere im Winter ihre Attraktivität behalten.

 

Petitum/Beschluss

1.Die Verwaltung wird gebeten, Genehmigungen für Außengastronomie im Winter in folgenden Gebieten zu erteilen:

 

  • llner Landstraße 1-49
  • llner Landstraße 2-44
  • Billstedter Hauptstraße 34-90
  • Billstedter Hauptstraße 1-57
  • Beim alten Zoll
  • Schiffbeker Weg 2-22
  • Schiffbeker Weg 1-13

 

2. Dem Regionalausschuss soll Bericht erstattet werden. 

 

 

Petitum/Beschluss:

Um Beschlussfassung wird gebeten

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta
Möllner Landstraße Hauptstraße Schiffbeker Weg

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