22-2529

Ausreisepflichtige Personen im Bezirk Altona – Straftaten und Durchsetzung der Ausreisepflicht Auskunftsersuchen von Uwe Batenhorst, Robert Risch und Tobias Steinhaus (alle AFD-Fraktion)

Auskunftsersuchen

Letzte Beratung: 22.10.2026 Bezirksversammlung Ö 7.1

Sachverhalt

In Nordrhein-Westfalen wurden Medienberichten zufolge mehrere Tausend ausreisepflichtige Personen mit den polizeilichen Datenbeständen abgeglichen. Dabei soll sich gezeigt haben, dass gegen einen erheblichen Teil dieser Personen Ermittlungsverfahren geführt wurden.

Auch für den Bezirk Altona ist von öffentlichem Interesse, wie viele ausreisepflichtige Personen hier leben, in welchem Umfang diese polizeilich in Erscheinung getreten sind und wie konsequent bestehende Ausreisepflichten durchgesetzt werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

1. Wie viele ausreisepflichtige Personen waren zum Stichtag 31. August 2026 im Bezirk Altona gemeldet beziehungsweise wohnhaft?

2. Wie viele dieser Personen verfügten über eine Duldung und wie viele hielten sich ohne Duldung in Hamburg auf?

3. Wie viele der im Bezirk Altona lebenden ausreisepflichtigen Personen waren zum genannten Stichtag polizeilich bekannt?

4. Gegen wie viele dieser Personen wurden seit dem 1. Januar 2022 Ermittlungsverfahren geführt? Bitte nach Jahren aufschlüsseln.

5. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden insgesamt gegen diese Personen geführt?

6. Auf welche Deliktsgruppen entfielen diese Ermittlungsverfahren? Bitte insbesondere nach Gewalt-, Sexual-, Eigentums-, Betäubungsmittel- und Aufenthaltsdelikten aufschlüsseln.

7. Wie viele der betreffenden Personen wurden seit dem 1. Januar 2022 rechtskräftig verurteilt?

8. Wie viele ausreisepflichtige Personen aus dem Bezirk Altona wurden seit dem 1. Januar 2022 abgeschoben, freiwillig zur Ausreise veranlasst oder in ein anderes EU-Mitgliedsland überstellt? Bitte nach Jahren aufschlüsseln.

9. Bei wie vielen ausreisepflichtigen Personen im Bezirk Altona scheiterte eine Rückführung bislang, und welches waren die wesentlichen Gründe hierfür?

10. Findet in Hamburg ein regelmäßiger automatisierter Abgleich zwischen dem Ausländerzentralregister und den polizeilichen Datenbeständen statt? Falls nein, warum nicht?

Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) beantwortet die Fragen wie folgt:

Zu 1 + 2:

Es ist statistisch nicht auswertbar, in welchem Bezirk ausreisepflichtige Personen wohnen bzw. gemeldet sind. Bei einer händischen Auswertung müssten über 6.600 Einzelakten im Hinblick auf den Wohnsitz bzw. die Meldeadresse ausgewertet werden.

Zu 3 – 6:

Statistiken im Sinne der Fragestellung werden bei der Polizei Hamburg nicht geführt.

Zu 7:

Hier müsste die BJV beteiligt werden.

Ergänzender Hinweis der BIS:

Von der BIS können keinerlei Personalien zugeliefert werden, die dann von der BJV geprüft werden könnten.

Zu 8 + 9:

Siehe Antwort zu 1 + 2.

Zu 10:

Nein, da eine gesetzliche Grundlage für einen regelmäßigen automatisierten Abgleich des Ausländerzentralregisters mit polizeilichen Datenbeständen nicht besteht.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
22.10.2026
Ö 7.1
Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.

Themen Beta

Keine Themen erkannt.

Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.